Erste Schritte bei Arbeitslosigkeit

Aufgrund der Pandemie ist die Angst vor einer bevorstehenden Kündigung und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit akuter denn je. Existenzängste und generelle psychische Erkrankungen sind mittlerweile an der Tagesordnung. Doch was tun im Ernstfall? Wie geht man bei einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit und dem Beantragen von Sozialleistungen richtig und vor allem effektiv vor?

Die derzeitige Pandemie sorgt im Hinblick auf Arbeitsplätze und Unternehmen per se für große Diskussion. Viele Angestellte befinden sich schon seit längerer Zeit in Kurzarbeit und müssen dementsprechend auch um ihre Zukunft im Unternehmen bangen. Vor allem, wenn man bedenkt, dass viele Unternehmen derzeit in die Pleite getrieben werden oder schlichtweg im Kampf um die Kunden nicht mehr konkurrenzfähig sind. Die Angst vor Entlassungen und Hartz 4 ist dabei branchenübergreifend. Diese Verunsicherung gepaart mit einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit kann bei Menschen zu großen Existenzängsten führen. Fortan gilt es aber dennoch einen kühlen Kopf zu bewahren, denn jede Krise kann auch Chance auf etwas Besseres, oder Neues sein.

Effektiv die ersten Schritte in der Arbeitslosigkeit einleiten

Wenn man in der aktuell, wirtschaftlich kritischen Phase seinen Arbeitsplatz verliert, sollte man in Ruhe klug und vorausschauend agieren. Vorerst sollte geklärt werden, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld bestünde. Hier sagt das Arbeitsamt, dass jeder Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, der binnen der letzte zwei Jahre mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Sofern dies auf einen zutrifft, kann man Arbeitslosengeld beantragen. In dem Fall wäre es sogar egal, ob dies am Stück oder mit Unterbrechungen gehandhabt worden ist. Im Speziellen dürfen sogar die Zeiten der Kurzarbeit angerechnet werden. Auch das Anrechnen von Mutterzeit, Freiwilligendienst und Krankengeldbezug ist möglich.

Wann muss man sich arbeitslos melden?

Der erste Schritt zum Arbeitslosengeld ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit. Schon im Vorfeld kann man sein Arbeitslosengeld berechnen, um einen ersten Eindruck zu bekommen, ob das Geld fortan zum bestreiten des Lebens weiterhin ausreichend ist. Im schlimmsten Fall müssen Nebentätigkeiten in Erwägung gezogen werden. Ein 450 Euro Job muss jedoch bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Das Arbeitslosengeld ist erst nach Erhalt der Kündigung bezugsfähig, jedoch können schon im Vorfeld Beratungsgespräche gesucht werden. So bietet die Agentur für Arbeit schon vor Beendigung des Angestelltenverhältnisses ein Gespräch zur Orientierung an. In diesem Gesprächen sollten alle Fragen geklärt und notwendige Schritte eingeleitet werden.