Familien mit Hartz IV Anspruch auf Tablet

Gerade die derzeitige Situation macht einem deutlich, dass mobile Endgeräte vor allem für Schüler elementarer denn je sind. Eine Anpassung des Schulsystems an die voranschreitende Digitalisierung impliziert ein derartiges Aufrüsten. Doch Mittel werden nicht in dem Maße zur Verfügung gestellt wie es einige Schulen gerne hätten, so dass man grob geschätzt auf Unterstützung bei der Anschaffung allein bei den mobilen Endgeräten sich gerade einmal auf jeden siebten Schüler befindet.

Die Selbstverständlichkeit von internetfähigen PC, Notebooks oder Tablets ist bei wohlhabenden Familien gegeben. Hier gehört das Smartphone samt Tablet vielerorts bereits zum Alltag, was es in der heutigen Zeit auch tun sollte. Länder gen Norden wie Dänemark oder Skandinavien machen es bereits vor. Gerade das Schulsystem ist in Sachen Digitalisierung und Home Schooling Lichtjahre voraus. Man kann sogar davon sprechen, dass Deutschland in diesem Punkt abgehängt wurde.

Hartz 4 Familien haben Anspruch auf mobile Endgeräte

Da es sich bei Tablets mittlerweile um elementare und unverzichtbare Geräte zur besseren Ausbildung von klein bis groß handelt, sollten diesen hilfsbedürftigen Familien auch kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Gerade bei der schulischen Laufbahn dürfen Kinder aus Hartz IV Familien keinen Nachteil entwickeln. So entschied jüngst das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen, dass Familien, die Sozialleistungen beziehen beim ansässigen Jobcenter einen Computer oder eben ein Tablet beantragen können. Schließlich würde ein fehlendes Unterstützen hilfsbedürftiger Familien zu einer sozialen Ungerichtigkeit führen. Schüler könnten somit auf der Strecke bleiben und den Anschluss verlieren, was weitaus größere Probleme in Zukunft mit sich führen würde.

Beantragung für PC vom Jobcenter abgelehnt

Ein Negativbeispiel ereignete sich bei einem Anliegen einer Gymnasiastin, welche zwingend für schulische Maßnahmen zur Corona-Zeit und des damit verbundenen Home Schoolings einen PC benötigte. Obwohl auch die Schule die Notwendigkeit eines PCs zum Ausdruck brachte und dies dem Jobcenter mitteilte, wurde der Antrag abgelehnt. Erst als die Schülerin vor das Landesgericht zog, wurde ihr letztlich die Beantragung eines PC zugesprochen.