Nordrhein-Westfalen: Hartz IV-Umsetzung verfassungswidrig

Nach einem am gestrigen Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verfassungsgerichtshofs von Nordrhein-Westfalen verstößt die Hartz IV Umsetzung teilweise gegen die hiesige Landesverfassung.

Konkret ging es um den in NRW geltenden Verteilungsschlüssel, nach dem an die Kreise und kreisfreien Städte das Geld für Hartz IV Leistungen zugewiesen wird (Az.: VerfGH 17/08).

Geklagt hatten die Städte Aachen, Essen, Remscheid und Wuppertal sowie die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Unna und Rhein-Erft, da sie ihrer Meinung nach vom Land NRW zu wenig Geld für die Unterbringung von ALG II Beziehern erhalten würden.

Dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zufolge verstößt der diesbezügliche Verteilungsschlüssel tatsächlich gegen die Landesverfassung. Das für die Berechnung zugrunde liegende Datenmaterial bezeichneten die Richter als nicht hinreichend valide, weshalb die derzeit geltende Regelung gegen das Gleichbehandlungsgebot der Kommunen verstoßen würde. Folglich müssten die Finanzzuweisungen
des Landes überarbeitet werden.