Sinneswandel bei der CDU?: Ferienjobs von Hartz IV Kindern sollen fairer behandelt werden

Nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen Kinder aus Hartz IV Familien aufgrund strenger Zuverdienst-Regeln nur einen Teil ihres Ferienjob-Lohnes behalten. Liegt das Gehalt zwischen 100 und 800 Euro werden 80 Prozent beziehungsweise bei einer Höhe von 800 bis 1000 Euro sogar 90 Prozent auf die Sozialleistungen der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Lediglich ein Verdienst bis zu einer Höhe von 100 Euro bleibt anrechnungsfrei.

Der Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) erklärte hierzu im ARD-Talkmagazin „hart aber fair“ am gestrigen Mittwochabend: „Kinder von Hartz-IV-Empfängern sollen künftig mehr Geld für sich selber dazu verdienen können, ohne dass ihren Eltern ein Großteil der Summe wieder abgezogen wird.“

In der Fernsehsendung wurde wurde unter anderem ein konketer Fall präsentiert. Dieser stellte anschaulich dar, dass eine von der jetzigen Gesetzeslage betroffene Bedarfsgemeinschaft regelrecht bestraft wird, wenn eines der Kinder einem Ferienjob nachgeht.

„Dieser Fall wird geregelt werden, der wird so nicht mehr vorkommen können“, versprach Kauder. In der nächsten Legislaturperiode würde man sich um diese Bestimmung kümmern. „Wir müssen das uns noch mal sehr genau anschauen“, bekräftigte der Unions-Fraktionsvorsitzende. Nicht garantieren wollte Kauder jedoch, dass die zur Zeit 15 jährige Schülerin in ihrer Schulzeit noch in den Genuss der angeblich angestrebten Neuregelung kommt.