Jobcenter verletzt mittels Fragen nach Sexualpartnern die Privatsphäre

Nach übereinstimmenden Medienberichten hat sich das Jobcenter Stade mit einem sogenannten „Zusatzfragebogen ungeborene Kinder“ nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

So wurde eine schwangere ALG II Bezieherin hierin zur Angabe solcher Details bezüglich ihres Sexuallebens aufgefordert, sodass eine gegen die Rechtsordnung verstoßende Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte die Folge war.

Konkret handelte es sich um Angaben wie „Während der gesetzlichen Empfängniszeit habe ich mit folgenden Männern Geschlechtsverkehr gehabt“ oder „Sofern keine Angaben zum Kindesvater gemacht werden können, bitte die Gründe dafür ausführlich und nachvollziehbar darlegen“. Für die Prüfung möglicherweise bestehender Unterhaltsansprüche ist allerdings grundsätzlich das Jugendamt zuständig. Aber auch jene Behörde darf im Rahmen der Ermittlung eines Kindesvaters keinesfalls auf eine solche Art und Weise vorgehen.

Nach Worten einer Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) hätten interne Nachfragen ergeben, dass die besagten Fragen tatsächlich von einem Mitarbeiter des Jobcenters Stade ausgearbeitet wurden. „Ein solches Formular ist absolut indiskutabel“, stellte die BA-Vertreterin klar.

Das Jobcenter Stade hat mittlerweile auf die deutliche Kritik am Fragebogen reagiert und eben jenen wieder eingemottet. „Wir haben sofort dafür gesorgt, dass dieses Schreiben nicht noch einmal verwendet wird und es bei dem einen bedauerlichen Fall bleibt“, erklärte der zuständige Geschäftsführer, Friedhelm Keiser, in diesem Zusammenhang. Er betonte ferner, dass solch persönliche Fragen ausdrücklich nicht gestellt werden dürften.