VGH Hessen erklärt die Studiengebühren für grundsätzlich verfassungsgemäß

Der Verwaltungsgerichtshof hat den Anhängern gegen die Studiengebühren eine Niederlage beigebracht, indem er die Zahlung von 500 Euro pro Semester als grundsätzlich verfassungsgemäß bezeichnete und eine einstweilige Anordnung gegen Studiengebühren ablehnte (AZ: 8 TG 2493/07). Die Klage gegen die Studiengebühren kam von einem Medizin Studenten der Universität Gießen, der erreichen wollte, das Studiengebühren aus Verfassungsgründen verboten werden sollen.

Laut der Verfassung Hessens sind Studiengebühren nur dann zulässig, wenn der jeweilige Student wirtschaftlich in der Lage ist, diese zu tragen. Da es aber günstige Darlehensmöglichkeiten gebe, greife dieser Punkt nicht. Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu den Studiengebühren sprach der Verwaltungsgerichtshof jedoch nicht an, sondern verwies lediglich auf das Urteil des Staatsgerichtshof, das in Kürze erwartet wird.

Vor dem Staatsgerichtshof wurde nämlich eine Sammelklage gegen das Gesetz zu den Studiengebühren eingereicht., an der sich sehr viele Menschen beteiligt haben. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob das Gesetz durch den Staatsgerichtshof gekippt wird und natürlich, wie die neue politische Konstellation im Parlament reagiert, denn dort gibt es mit den Stimmen von SPD, Grünen und der Linken eine Mehrheit für die Abschaffung der Studiengebühren.