Keine Beschränkung des Wohnungsanspruchs auf 25 m²

Der Wohnungsanspruch für alleinstehende Bezieher des ALG II wird nach Auskunft der Bundesregierung nicht auf 25 Quadratmeter beschränkt. Das geht zumindest aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Vor wenigen Wochen berichteten zahlreiche Medien über Gedankenspiele innerhalb des Bundesarbeitsministeriums, den derzeitig geltenden Anspruch auf eine Wohnung bis zu einer Größe von 45 Quadratmetern zur Disposition zu stellen.

Laut der Bundesregierung sei eine Absenkung der Wohnstandards für Hartz IV Empfänger jedoch nicht beabsichtigt. Vielmehr werde sich die Angemessenheit der Wohnungsgröße weiterhin an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Maßstab hierfür sind der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge die Verhältnisse des unteren Standards des örtlichen Wohnungsmarktes.