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Bundessozialgericht nimmt vielen die Angst, umziehen zu müssen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 02.02.2007 um 14:55 Uhr

Wie groß und teuer darf meine Wohnung sein? Eine Frage, die sich angesichts der Regelungen von Hartz IV vor allem Arbeitslosengeld II Empfänger stellen. Sie fürchten, umziehen zu müssen, weil ihr Wohnraum nicht den Vorgaben entspricht. Das Bundessozialgericht in Kassel lässt mit seinem Urteil zur Angemessenheit von Wohnungen (Az. B 7b AS 18/06 R, Az. B 7b AS 2/05 R, Az. B 7b AS 10/06 R) viele nun etwas ruhiger schlafen.

Zulässig ist demnach oft weit mehr als die meisten annehmen. Eine pauschale Bewertung nach Miete und Quadratmeterzahl lehnen die Richter ab. Sie sehen den Wohnungsstandard vor Ort als Vergleichsmaßstab. Erst aus Standard, Lage und Preis ergebe ein Anhaltspunkt für eine angemessene Wohnung. Sinnvoll sei es daher, raten Experten, sich im Wohnort nach den Höchstgrenzen zu informieren.
Ein Umzug in eine andere Stadt, so das Bundessozialgericht, komme in der Regel auch nicht in Frage. Kommt es zu Problemen mit der Gemeinde, sollten Betroffene sich an unabhängige Beratungsstellen wenden. Das gilt auch, wenn es zum Streit um die Heizkosten kommt.

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bisher ein Kommentar zu zu dieser Nachricht
  1. bv am 8. Februar 2007 um 10:36 Uhr

    Was sind denn “unabhängige Beratungsstellen”?
    bv

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