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ARGE muss auch private Krankenversicherung zahlen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 05.10.2009 um 23:47 Uhr

Die ARGE muss nach einem Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen auch die private Krankenversicherung von ALG II Beziehern unter Umständen voll übernehmen (Az.: S 31 AS 174/09 ER).

Betroffen sind insbesondere Erwerbslose, welche privat versichert waren und seit dem Jahr 2009 zum Basistarif versichert werden mussten.

Im vom Gericht entschiedenen Fall muss das zuständige Jobcenter die vollen privaten Krankenversicherungsbeiträge für eine Mutter und deren drei Kinder übernehmen. Die Frau hatte ihren Versicherungsschutz zwischenzeitlich verloren, da sie die zusätzlichen 306 Euro im Monat nicht zahlen konnte. Die Voraussetzungen zum Wechsel in eine gesetzliche Familienversicherung erfüllte sie zudem nicht.

Nach Ansicht der Gelsenkirchener Richter haben privat versicherte Bezieher von ALG II einen Anspruch auf Erstattung der Beiträge für die private Krankenversicherung. Ansonsten bestünde eine systemwidrige Belastung, die den Gleichheitsgrundsatz verletzen würde. Für viele Betroffene bleibe eben der Weg zurück in die Gesetzliche Kasse verwehrt.

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bisher 7 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Flynn  (Website)  am 6. Oktober 2009 um 09:07 Uhr

    WOW!
    Auch dieses Urteil ist nicht zu verachten.

    TOLL!

    • Niedereichholz, Dirk am 21. Januar 2011 um 00:23 Uhr

      Auf dieses Urteil habe ich lange gewartet, ich bin zwar kein “Hartz IV” Bezieher, sondern bin aus Gesundheitsgründen erwerbsunfähig geschrieben, erhalte also Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, welche aber nach Umfang und Höhe dem ALG II entsprechen. Da ich vorher selbständig war und ca. 20 Jahre lang in der PKV versichert, musste ich dies auch bleiben. Zwangsweise musste ich aber im März 2009 erst bei der ARGE zum ALG II anmelden, wo ich bis zum 30.06.2009 eben diese Leistungen erhielt. Seit ich die EU-Rente als Grundsicherung erhalte, also seit 07/2009, übernimmt der Sozialträger, hier die Kommune den Beitragssatz, die die PKV verlangt (den halben Basistarif) voll. Gegen die ARGE habe ich geklagt (vor mehr als andrthalb Jahren beim Sozialgericht Köln). Bis heute erfolgte kein Urteil. Das zu erwartende Urteil kann ja eigentlich nur noch zu meinen Gunsten ausfallen. Übrigens PKV Versicherte sollten, vor allem wenn sie schon sehr lange dort versichert sind, nachfragen, ob nicht ein anderer Tarif, als der Basistarif infrage kommt. Könnte sich lohnen.

  2. kris am 6. Oktober 2009 um 21:51 Uhr

    ich kämpfe immer noch vor dem sozialgericht und landessozialgericht brandenburg um die kostenübernahme. sozialgericht hat ER abgewiesen.

  3. Sonne am 13. Oktober 2009 um 12:03 Uhr

    Man sollte doch eher mal die KK anmahnen ihre Gesetze zu ändern. Ich finde wenn die Leute ins ALGII rutschen sollten die Krankenkassen diese Leute auch wieder bei sich aufnehmen.
    Es kann doch nicht sein, dass der Steuerzahler die private Krankenversicherung zahlen soll für Jemanden der Arbeitslos ist und selber kann man sich eine private Versicherung obwohl man arbeiten geht nicht leisten.
    Da müssen die Krankenkassen was ändern.

  4. Colaqueen am 30. Oktober 2009 um 13:24 Uhr

    Ich bin auch betroffen von der sogenannten Gesetzeslücke!
    Habe mich bereits an den Bundestag gewandt!
    Die haben ganz frech geschrieben: Auch wenn ich nicht in voller Höhe zahlen kann, darf mich die private KV nicht kündigen! Das heißt für mich auf Deutsch: Machen sie Schulden, is doch dem Deutschen Staat egal!!!

  5. Jet am 23. November 2009 um 11:53 Uhr

    Ich hab das gleiche Problem, habe mich auch an den Bundestag gewandt….nicht mal ein Schreiben zurück. Bin im moment ohne KV.
    Auch wenn Arge die volle Leistung übernehmen soll wie soll ein ALG2 Empfänger die Rechnungen in Vorkasse zahlen????

  6. Andreas Lügger am 5. Oktober 2010 um 14:45 Uhr

    Hallo,
    bei mir ist fast genauso. Ich bin Selbständig gewessen und habe mich privat versichert. 2009 bin ich an tötlichen Krebs erkrankt. Die Continentale hat mich wegen einer Knie OP aus dem Vertrag geschmissen. Vorvertragliche Anzeigenverletzung. Seid dem habe ich keine Krankenkasse. Meine ganze Existens ging dem Bach runter. Jetzt bin ich Arbeitslosengeld 2 Empfänger. Alle weigern mir zu helfen. Letztändlich ist es so das alles darauf wartet, das ich von mein ablleben gebrauch mache. Selbst Fernseher so wie Zeitungen usw. hat alles nicht den Efekt gebracht den ich mir erhoft habe. Ein Deutsche Bürger ist nichts mehr Wert.

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