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vollständige Elterngeld-Anrechnung möglicherweise verfassungswidrig
Nachricht zum Thema sonstige Sozialleistungen vom 08.03.2011 um 15:59 Uhr
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Schweinfurt / Würzburg rät Personen, die von der seit dem Jahreswechsel geltenden bedarfsmindernden Anrechnung des kompletten Elterngeldes auf Leistungen des Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe und des Kinderzuschlags betroffen sind, zum Widerspruch gegen die entsprechenden Bescheide.
DGB Regionsvorsitzender Frank Firsching hält eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Artikel 3 des Grundgesetzes für gegeben, da das Elterngeld auf andere Sozialleistungen, wie beispielsweise BAföG oder Wohngeld, nicht angerechnet wird und eine Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung nicht erkennbar sei.
Um von einem möglicherweise erfolgreichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Regelung profitieren zu können, rät die DGB-Region Schweinfurt / Würzburg zum Widerspruch gegen die Bescheide, mit deren Hilfe eine Anrechnung des Elterngeldes vorgenommen wird und stellt hierfür auch eine Mustererklärung bereit.
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wie soll man da widerspruch einlegen die lehnen dies ja eh ab der jobcenter die sagen ja immer der widerspruch ist unbegründet
Dennoch solltest Du es tun, denn das sind ja jede Menge Leute, die das machen. Einfach aufgeben und hinnehmen ist dem Fall ( es geht ja um die Kinder ) ist nicht richtig. Machs einfach, ausser Porto und etwas Zeit kostet es Dich nichts.
Na das ist ja mal der Hammer alle die Bafög oder Wohngeld beziehen bleiben verschont von der Anrechnung !!! Und die Leute die Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II bekommen den wird es angerechnet. Wo bitte schön ist hier dann die Gerechtigkeit !!! So ist halt Deutschland. Bei den nächten Wahlen kann Frau Merkel CDU sowie unsere Familienminister von der Leyen den Platz räumen. Ich wähle die nicht mehr. Haben alle nur den Großen Mund !!! Die müssten sich was schämen da oben.
sag bloss du hast die FDJ Funktionärin der DDR treu ergebene A.Merkel der jetzigen CDU Partei gewählt?
Jan am 9. März 2011 um 23:47 Uhr
Gib doch mal in Deine Suchmaschiene IM Erika ein.
Da kannst Du Dir ein Bild machen mit wem Du es zu tun hast oder nicht!
das ja sehr interessant, dann weiß ich ja, was ich heut noch mache :)
Na, da muß ja nicht erst der DGB zu irgend etwas raten…
Diese Sachen MÜSSEN einfach vom Betroffenen getan werden, sonst ist 1.) er selber vielleicht der Dumme, 2.) bei immer weniger Gegenwehr wird der Gegner immer rigoroser.
Wir legen bei solcherart REGELMÄßIG Widerspruch ein, und in diesem Fall wird eine Klage mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein. Hier geht es nicht um etwas wie z.B. Kindergeldanrechnung, denn DAS sind zwei Paar verschiedene Schuhe.
Während dieser Scheißstaat die eigenen Leute aus dem Lande treibt, lockt er immer mehr Schmarotzer ins Land. Bloß diese sind dem Deutschen in Sachen Betrug und Ausnutze haushoch überlegen, der Dumme ist der Ehrliche, den die Globalisierung und ihre Gönner /Nutzer ins Aus getrieben haben, nachdem man ihn vorher ausgesaugt hat.
Das wird noch lustig werden in dieser Republik…
@abgezockter
hallo du hast völlig recht, ich werde auch ein überprüfungsantrag stellen.
ich weiss nur noch nicht wie ich dies alles begründen soll.
wärst du vielleicht so nett und würdest mir sagen wie ich da am besten vorgehen sollte.
im voraus möchte ich mich herzlich für deine hilfe bedanken.
liebe grüße
hallo, habe für meine Tochter Widerspruch eingelegt, klar daß der erst mal vom Jobcenter abgelehnt wurde. Bereits am
05.05.11 haben wir bereits eine Ladung vorm Sozialgericht. Mal sehen, wie das läuft. Ich hätte nicht gedacht, daß das so schnell geht.
lg