0,2 Prozent der ALG II Empfänger profitieren von Anhebung des Schonvermögens

Die von der schwarz-gelben Koalition geplante Anhebung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger kommt gerade einmal 0,2 Prozent der Betroffenen zugute.

Dies berichtet die „Thüringer Allgemeine“ und beruft sich dabei auf eine interne Erhebung der Bundesagentur für Arbeit (BA). „In der Praxis spielt das Schonvermögen nur eine untergeordnete Rolle. Wegen zu hoher Vermögen werden 0,2 Prozent der Anträge auf Grundsicherung abgelehnt. Das ist minimal“, erklärte der Chef der Landesarbeitsagentur Sachsen-Anhalt/Thüringen gegenüber der Zeitung.

Nach Ansicht des BA-Vertreters zeige allerdings die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema, wie sensibel auf solch eine empfundene Ungerechtigkeit reagiert werde.