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Kostenloses Mittagessen kann als Einkommen beim ALG II angerechnet werden

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II 19.02.2008 um 15:25 Uhr
Autor: ds

In einem Urteil vom Landessozialgericht Bayern vom 13.09.2007 (L 11 AS 164/07) wird bestätigt, dass eine kostenlose Verpflegung zur Mittagszeit als Einkommen bei der Ermittlung der Höhe der Hartz IV Transferleistungen angerechnet werden kann. In dem einschlägigen Fall ging es um die Klage eines Hartz IV- Empfängers, der die Grundsicherung für Arbeitssuchende bekommt.

Dieser wohnt kostenlos bei seiner Mutter und erhält deshalb bereits keine Leistungen für Heizung und Unterkunft. Auf Nachfrage machte er weiterhin die Aussage, dass er auch jeden Mittag das Essen kostenlos von seiner Mutter bekomme, woraufhin ihm dies als Einkommen in Höhe von 78,25 Euro pro Monat auf seine Zahlungen angerechnet wurde.

Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass man kostenlose Verpflegung nach § 2 Abs. 4 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) als geldwerter Vorteil anzusehen ist und damit als Einkommen bei der Berechnung der Transferzahlungen des ALG II mit berücksichtigt werden muss. Auch die Höhe der Bewertung ließ das Landessozialgericht Bayern unbeanstandet. Damit wurde dem zuständigen Amt recht gegeben und die Praxis dieser Bewertung als gesetzeskonform bestätigt.


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11 Kommentare zu 'Kostenloses Mittagessen kann als Einkommen beim ALG II angerechnet werden'

Kommentare als RSS oder TrackBack von 'Kostenloses Mittagessen kann als Einkommen beim ALG II angerechnet werden'.

  1. wilpohl

    am 20.02.2008 um 11:37 Uhr

    Liebe Leute, wenn man diesen Artikel liest fragt man sich wie das weitergehen soll. Wird ein Essen am Wochenende bei meine Freundin mir auch als geldwerter Vorteil angerechnet und wie sieht es aus wenn mir jemand ein Pils ausgibt oder Bücher und Lebensmittel schenkt. Vielleicht ist auch eine sparsame Lebensweise wie Fasten und der Verzicht auf Vergnügen anzurechnen und mindert die Hartz IV Leistungen. Wie sieht es mit Rabatte aus die ich beim Einkauf aushandel und beim Durchsuchen der Mülltonnen nach verwertbaren Sachen? Mache ich mich strafbar wenn ich das nicht angebe? Ich habe schon Angst Leergut abzugeben und mein Treppenhaus zu wischen, es könnte ja Schwarzarbeit sein.

  2. LiR 20

    am 20.02.2008 um 14:40 Uhr

    Bei Urteilen die ein Richter fällt frage ich mich manchmal, ob er wirklich nur nach dem Gesetz und seinem Gewissen entscheidet. Nicht genug, dass der Regelsatz so knapp bemessen ist, nein, du sollst davon noch ansparen, strom bezahlen und andere Verbindlichkeiten, die jeden Monat auflaufen. Als nächstes stehen die Leute von den ARGE an der Tafel und registrieren jeden AlG II Empfänger. Das allerschlimmste ist jedoch ist die Hilflosigkeit nichts dagegen machen zu können. Die Reichen werden reicher, die Armen ärmer.

  3. am 20.02.2008 um 17:01 Uhr

    Es ist wirklich so, selbst wenn man in eine Tagesklinik soll, wie ich vor einiger Zeit, bekommt man ca.90 € abgezogen mit der Begründung, dass man dort ja essen könne. Was ein Quatsch. Das Essen muss ja da auch bezahlt werden. Ich hätte mir mitgenommen was ich für den Tag brauche, geschmierte Brote eben und was Obst oder so. Einkaufen hätt ich also hier müssen.
    die Fahrkarte hätte für einen Monat auch noch 80 € gekostet, die hätte ich nicht erstattet bekommen.
    Also hätte ich für den Monat an Essensgeld nur 36 € gehabt. Aus diesem Grund habe ich die Behandlung, die nötig gewesen wäre, nicht gemacht. Angst, dass ich dann noch mehr abbaue mit diesen Sorgen.

    Hartz IV ist Tod auf Raten, Krankheit und Erniedrigung pur, offener Strafvollzug- allerdings ohne Betreuung sondern mit Kontrolle bis unterhalb der Gürtellinie.

    Bei der Arbeitssuche half keiner- jetzt muss ich zu einer
    *zwangsuntersuchung* zum Gesundheitsamt.
    Anscheinend erklärt man meinen Hausarzt und meinen Neurologen für dämlich oder blöd, denn wenn die sagen,
    ich kann dies oder das nicht- habe dies oder das-
    warum müssen die einen dann noch zusätzlich quälen?

    Fahrtkosten werden nicht erstattet. Das sind stolze
    8,20 - Essen für 2 Tage.
    Also kann ich nicht mal das “Sarrazin-Menue” essen.

    Armes Deutschland- sagt
    Friederike aus Meerbusch, der Stadt der Millionäre.

  4. LiR 20

    am 21.02.2008 um 12:45 Uhr

    @Friederike

    Wenn du in eine Tagesklinik gehst, bekommst du Frühstück, Mittag und Kaffe dort. Einzig für das Abendbrot müsstest du Sorgen. Was die Fahrkarte betrifft, würde ich an deiner Stelle einen Antrag bei der ARGE stellen. Das solltest du aber tun, bevor du in die Klinik gehst. Auf alle Fälle solltest du aber die Klinik aufsuchen. Es kann danach psychisch nur besser für dich werden.

    Gruß LiR 20

  5. Hartzgeschaedigter58

    am 22.02.2008 um 16:44 Uhr

    Genau das sind alle die Dinge, die es noch in den Fünfziger Jahren gab, und die die Reste der für demokratisch erklärten Nationalsozialistischen Sozialgesetze darstellten.

    Damit war erst Schluß im Laufe der 60er Jahre mit der neuen Jugendbewegung (Beatles, Rolling Stones,u.s.w. ,Lange Haare) und ihrer Politisierung in den späten 60ern(68er).
    Unter Bundeskanzler Brandt SPD und Rot-Gelb änderte sich vieles.(FDP damals noch “Bürger-Liberal”, heute “Industrie-Liberal”: Unterschied ist 180 Grad)

    Das hielt bis in die späten 80er Jahre, dann immer mehr Einfluß der Wirtschaft, Zusammenbruch des Ostblocks, heimliche Kommunistenverfolgung und Bestrafung durch Ausschluß vom Berufsleben durch die Wirtschaft.

    Und dann der Hammer mit Schröder SPD und Rot-Grün.
    Verrat und Agenda 2010, Abschaffung der bisherigen guten Arbeitslosenhilfe, und Todesstoß für die Langzeitarbeitslosen.
    Wiederkehr des Fünfziger-Jahre Sozialverhaltens des Staates.
    Endgültige Niederschlagung der Reformen der 60er Jahre durch Rot-Grün und “Große Koalition”.

  6. am 25.02.2008 um 16:35 Uhr

    Hallo Leute,

    wenn man mal so durch das Deutsche Harz IV Gesetz blättert muss man richtig Angst haben. Auf jeden fall habe ich richtig Angst mal Arbeitslos zu werden. Da muss man sich ja zurückversetzt fühlen ins Alter des Feudalismus. Denn eines hatten Skalven, Arbeit und etwas zu Essen. Das haben Harz IV Empfänger nicht.

  7. Oma von Enkeln der Haz IV Generation

    am 27.02.2008 um 10:20 Uhr

    Wer kann mir auskunft über die Bezahlung für Klassenfahrten im Innland und Ausland geben. Werden die Kosten voll oder nur teilweise übernommen?

  8. MAUSI

    am 02.03.2008 um 12:08 Uhr

    DIESES SYSTEM IST WIE EIN FAULER STAMM; DESSEN KRONE BALD WEGBRECHEN WIRD: DOCH EINES TAGES WIRD ER WIEDER AUSSCHLAGEN: SCHÖNER UND GRÜNER .

    Ich mußte als Rentnerin und Gattin eines ALG II-Empfängers meine Re-Ha abbrechen, weil
    die arge Zwickau der Meinung ist, meinem Mann das , was ich zur Kur Esse vom ALG II abzuziehen.
    Das sind für den Krankenhausaufenthalt und die Kur
    ca.85 € zuzüglich 65€ Fahrgeld, von kleinen extras, wie Turnschuhe, Jogginganzug usw. gar nicht zu sprechen.

    Leute wehrt E u c h !!!! so behandelt man keinen Deutschen !!!!—KÄMPFEN UND NICHT KLAGEN

  9. Sale47

    am 14.03.2008 um 22:58 Uhr

    Jetzt müssten eigentlich wieder 60ziger an den Drücker und zwar die kommende Generation der anstehenden Rentner.
    Damals waren Sie bei den 68er und jetzt sind Sie dann bei den 65 - 67 jährigen Rentnern.
    Es kann doch nicht angehen, dass man uns DEUTSCHE alle für blöd hinstellt, was man manchmal wirklich bald glauben muss. Zumindestens denken viele ausländische Mitbürger so von uns und nützen dies teilweise auch aus. Man spielt mit unserer Angst.

  10. Walter

    am 22.06.2008 um 19:11 Uhr

    Darf mir die GfA Ludwigshafen das Essen von der Tafel anrechnen?

    Darf mich die GfA Ludwigshafen dazu Auffordern ich solle doch die 58er Regelung zurücknehmen?

    Darf mir die GfA Geld das ich mir Leihe als Einkommen anrechnen?

  11. ole

    am 12.07.2008 um 15:25 Uhr

    wir müssen wieder auferstehen CDU und SPD verbieden wie die rechten mit knast drohen und einsperren bis die wieder normal sind.

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