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BGH Urteil bestätigt Unterhaltsrückforderungsrecht für Scheinväter

Nachricht zum Thema Unterhaltsrecht vom 19.04.2008 um 23:01 Uhr (Autor: ds)
VGW 355

Der BGH verhandelte vor kurzem einen Fall, in dem ein Mann klagte, dessen Ex-Ehefrau über Jahre Unterhalt für drei Kinder von ihm kassiert hat, obwohl diese nicht von ihm sind. Die ganze Zeit ließ die Mutter den scheinbaren Vater über die Wahrheit im Unklaren und ist mittlerweile mit dem wahren Vater der Kinder liiert. Der Bundesgerichtshof hat dem Scheinvater nun die Möglichkeit erteilt, den irrtümlich gezahlten Unterhalt vom richtigen Vater zurück zu verlangen.

Die alleinige Forderung war auch bisher kein rechtliches Problem, jedoch haperte es an der Durchsetzbarkeit, weil der richtige Vater die Vaterschaft von sich wies und sowohl die Mutter als auch der wahre Vater sich weigerten, an einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren mitzuwirken. Nach geltendem Recht können solche Vaterschaftstests nicht erzwungen werden. Im vorliegenden Fall jedoch bejahte der BGH die Möglichkeit, einen solchen Test per Anordnung durchführen zu lassen, da nach Ansicht der Richter ansonsten der rechtlich anerkannte Schadensersatzanspruch des Scheinvaters auf der Strecke bleibe.

Dass der klagende Scheinvater nicht der Vater der 3 Kinder ist, für die er Unterhalt zahlen sollte, stellte bereits ein Familiengericht im Jahre 2003 fest. Im vorliegenden Fall lag das Problem also nur noch darin, den wahren Vater nachzuweisen. Das Urteil des BGH schafft damit eine Ausnahme vom geltenden Recht.

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2 Antworten zu “BGH Urteil bestätigt Unterhaltsrückforderungsrecht für Scheinväter”
  1. Thiziana

    am 19.11.2008 um 19:16 Uhr

    Was ist aber ,wenn ich unter psychischen Druck,einen anderen Vater angab.Der biologische Vater zunächst verunsichert war. …Der “Scheinvater” kannte mich erst als das Kind schon 1 Jahr alt war und vor der Eheschließung verlangte er von mir,ihn als Vater anzugeben,aus welchem Grund er darauf bestand,weiß ich nicht. Ich war erst 19 und er war älter…….

  2. Thiziana

    am 19.11.2008 um 19:48 Uhr

    …..der biologische Vater war zu Tode betrübt,als er davon erfuhr,dass ich einen anderen Vater angab und die falsche Beurkundung wissentlich erfolgte. Der Scheinvater fand die Situation gut aber die Ehe hielt nur kurze Zeit.Er zahlt weiter Unterhalt und hat alle Rechte als Vater. Mir ist es jedoch unangenehm ,daß er eigentlich für ein fremdes Kind bezahlt. Der biologische Vater besucht sein Kind regelmäßig und das Kind weiß,wer sein richtiger Vater ist. Was soll ich nun machen

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