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Hartz IV: Erwerbstätigenzuschuss macht nur bei Mindestlohn Sinn

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 19.06.2007 um 01:09 Uhr

Der Präsident des Sozialverband Deutschland, Adolf Bauer, erklärte in einer Pressemeldung, dass die Einführung eines Erwerbstätigenzuschusses für Hartz IV-Aufstocker nur Sinn mache, wenn gleichzeitig Mindestlöhne eingeführt würden.

“Nur so kann gegen die Fehlentwicklung vorgegangen werden, dass Arbeitgeber Hartz IV ausnutzen, um Arbeitnehmern Dumpinglöhne zu zahlen und sie auf das ergänzende ALG II zu verweisen.”, so Bauer.
Diesem Lohndumping auf Kosten von Staat und Steuerzahler müsse ein Riegel vorgeschoben werden.
Für Arbeitgeber bliebe der Anreiz auch bei einem Erwerbstätigenzuschuss weiter bestehen, nur einen Dumpinglohn zu zahlen, wenn es keinen Mindestlohn gibt.
Für die Sicherung des Existenzminimum von Geringverdienern müsse weiterhin die Solidargemeinschaft aufkommen. Die Einführung von Mindestlöhnen sei eine zwingende Voraussetzung für den Erwerbstätigenzuschuss, so der Präsident des SoVD.

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