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Anspruch auf eine renovierte Wohnung bei Hartz IV

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 21.12.2008 um 02:17 Uhr

Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte, dass ALG II Empfänger beim Umzug die Kosten für eine Renovierung unter bestimmten Bedingungen bei der Behörde geltend machen können (Az. B 4 AS 49/07 R).

Geklagt hatte eine Hartz-IV-Empfängerin, die in eine billigere Wohnung umgezogen war und 300 Euro Renovierungskosten von der Arge verlangte. Die Behörde lehnte die Übernahme der Kosten jedoch ab, da die Wohnung teurer als vereinbart sei und zudem die Aufwendungen für Verschönerungsarbeiten bereits im ALG II Regelsatz enthalten seien.

Dem folgte das Bundessozialgericht nicht. “Es gibt das Recht, die Bewohnbarkeit herzustellen, und die Kosten dafür sind nicht zwangsläufig im Hartz IV Regelsatz enthalten “, urteilten die Richter. Das Amt müsse zahlen, wenn die Renovierung beim Einzug notwendig und die Kosten entsprechend angemessen seien.

Das Gericht teilte jedoch einschränkend mit, das dies nicht gelte, wenn laut Mietvertrag bereits eine voll renovierte Wohnung übergeben worden sei.

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bisher 12 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Grüning Maik am 23. Dezember 2008 um 10:21 Uhr

    Also ich finde das ALG Zwei Gesetzt nicht gut , ich habe gedacht das wir keine Stasi mehr haben ,aber das wahr wolle ein fehler das zu denken , das wir noch recht haben als personen in Deutschland , wir sind auch nur noch nummer.mehr nicht .

  2. der letzte lude am 23. Dezember 2008 um 21:36 Uhr

    @ Grünning Maik

    Sag mal, tust Du nur so oder bist Du wirklich durch???

  3. Ralph am 18. Januar 2009 um 18:22 Uhr

    Hallo,

    ich kann euch sagen, ich habe einen Fallmanager, der kürzt und kürzt mir ständig den Regelsatz obwohl er genau weiß das ich 50 % Behindert bin lässt er mich im Tafelladen arbeiten, schwere Kisten tragen usw. Jetzt ist mein Ahrtz IV am 30.11.08 ausgelaufen, und am 05.11.08 hatte ich den folge Antrag gestell, jedoch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verg. beizulegen, da hat er mir die Zahlung komplett versagt, also für Dez. Januar, ich kann keine Miete merh bezahlen, kein Internat, nichts. So sind wir solcher willkür der Beamten ausgesetzt.

    Vieleicht ist da jemand der und Helfen kann

    Mit freundlichen Gruß Ralph

  4. blueketz am 20. Januar 2009 um 12:27 Uhr

    @Ralph
    Reich die Kontoauszüge nach,
    dann muss dieser Bearbeiter nachberechnen und Du bekommst im Normalfall das gesamte Geld auf einen Schlag. Deinen Grad der Behinderung lass Dir vom Arzt bestätigen und reiche auch das ein. Sollte man Dir die Belastung beim Tafelladen weiter zumuten, reiche Widerspruch ein oder lass Dich von einem Rechtsbeistand vor Ort beraten. Bei bestimmten Krankheiten gibt es auch ein Formular für Mehrkostenaufwand bei spezieller Nahrung(MEB), das man vom Arzt ausfüllen und zum Antrag beilegen kann…Ich selbst bekomme dadurch 26€ mehr. Ist zwar nicht viel, aber bei den Preisen heutzutage eine kleine Hilfe….
    MfG blueketz

  5. hallo  (Website)  am 28. April 2009 um 13:45 Uhr

    wurde ab april abgelehnt, obwohl ich einige chronische
    krankheiten und lebensmittel-allergie habe,
    widerspruch zwecklos.
    die 26 euro d´sind für alle mit alg.2 futsch, ich kriege langsam einen großen groll.

  6. Ingrid am 6. Juli 2009 um 23:35 Uhr

    Hallo… Ihr lieben Leute …
    ich will ja niemanden in die Pfanne h.. aber ich glaube das es hier Leute gibt, die Ihr gesamtes Leben als ein riesiges Problem einstufen. Ihr solltet schon auch mal Euren Allerwertesten in Bewegung setzen und Euch mal selbst um Euer Leben kümmern. Es gibt genug Arbeit in unserem Land, …nur die Hände aufhalten und kassieren ist doch keine Lösung. Dadurch wird doch alles nur noch schlimmer.
    Ich kann nicht glauben was ich hier zu lesen bekomme.
    Es soll schon so sein das Jeder das erhält was ihm auch zu steht. Aber man kann auch selbst etwas tun. Und wer nichts investiert wird auch nichts ernten können.
    Man kann keine Äpfel ernten wenn man keinen Baum pflanzt.
    Ich bin auch in der Situation und empfange Harz 4. Ich habe jedes Wochenende Schulungen und Meetings die ich als Selbstzahler durchziehen muß. Ich mache an 6 Tagen in der Woche mein Studium und muß dafür noch eine tägliche Strecke von 139 km zurück legen. Ich bin auch Schwerbehindert und allein. Auch ich muß sehen wie ich das alles bewältigen kann. Aber ich weiß genau was ich will und ich ziehe es konsequent durch.
    Ich würde mich über etwas mehr Initiative von mancher guten Seele freuen.
    Jammern füllt keine Kammern … da gibt es ein schönes Buch von Frank Wilde “Beweg Deinen Arsch” vielleicht liest es ja mal jemand und denkt darüber nach
    liebe Grüße und viel Spaß beim lesen Ingrid

  7. Querulant am 10. Juli 2009 um 20:34 Uhr

    grundsätzlich lege bei solchen ungerechtfertigten Kürzungen Widerspruch ein. Bei Widerspruch wird dem/der Sachbearbeiter/in dein Fall entzogen, an nächst höheren Instanz weiter geleitet. Sollte dies nichts helfen wende ich an den Petitionausschuß des Deutschen Bundstages. Glaube mir, deine Sache wird auf höchster Ebene geregelt (kann 6 – 8 Wochen dauern). Danach sind die Damen und Herrn, bei der ARGE, ganz ganz freundlich zu dir. Ich rede aus eigener Erfahrung.
    Zu Inge möchte ich sagen;
    wer mit 59 arbeitslos wird, findet kaum mehr Arbeit. Fällt somit in ALG II.
    Ok, ich habe Abendschule besucht, bekam wieder Arbeit.
    Aber nicht über Arbeitsamt, oder ARGE, mußte ich mir selbst suchen.
    Doch darum geht es nicht.
    Ich wurde von den jungen Leuten (bei der ARGE) von obern herab behandelt, so als würde ihnen jeder Euro, den sie bewilligen, von ihrem Lohn/Gehalt abgezogen.

    Nicht alle arbeitslose Menschen haben die Kraft – dazu auch noch das Glück – im fortgeschrittenen Alter wieder Arbeit zu finden.
    Das Gemecker hier richtet sich in erster Linie gegen die Behandlung der Sachbearbeiter/innen.
    Ich habe – nachdem ich mich an Petitionsausschuß gewand habe – die Erfahrung gemacht, daß diese Leute auch gaz ganz lieb und nett sein können.

    Mir ist bekannt wie es ist von Hartz 4 zu leben, wünsche allen daß sie das glück haben wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden

    Gruß
    Querulant

  8. Meri am 14. Juli 2009 um 13:02 Uhr

    Liebe leute was haltet ihr dafon!
    Wir haben eine Harzvier mieterin und unserem haus einziehen lassen ,bis vor 3 monaten war noch alles ihn ordnung und wir hatten ein geflägtes ferhältnis mit unsere mieterin,bis zu dem punkt als mein mann eine sanitere reparatur machen muste und wo ihm der einblick ihn unserem haus gewährt wurde stellten sich fest das unser haus in einen unzumutbaren zustand ausgesehen hat löcher in den wänden tapete zerissen türen eingeschlagen wonungstür zerschlagen und soweiter und so fort.Als wir sie daruf angesprochen haben sagte sie nur das sie die schäden alle beseitigen tut jetzt kommt der hammer am 26.06.2009 haben wir eine kündigung von ihr erhalten das sie zum 31.07.2009 ausziehen möchte ,darauf hin schauten wir in unseren mietfertrag das sie eine 3 monatige kündigungsfrist hat.Wir haben sie versucht telefonisch und brieflich zu ereichen aber vergebens.Heute ist der 14.07.2009 wir habe darauf hin erfahren das unsere mieterin schon zum 01.06.2009 aus der Wohnung ausgezogen ist.Darauf hin haben wir ihre sachbearbeiterin versucht zu ereichen und da wurde uns mitgeteilt das sie die drein monate miete von dem amt nicht bekommen werden und den sachschaden auch nicht wieder ersetzt werden bekommen.Der hammer ist das unsere mieterin uns die mietreume verweigert um sie weitervermieten können.Meine frage ist jetzt ist es nicht ein leistungsmisbrau ihn dem falle das sie noch mit uns gebunden ist aber sich schon ihn einem neuem mietverhältnis befindet.Wie setht ihr das dazu würde mich gerne freuen über eure meinung .Mann mus auch unsere situation bedenken mein mann bekommt ausbildungsgehalt von 1500 euro wir beziehen eine 2 zimmer wohnung auf 50 qm2 ist das heute zutage gerecht noch so mit uns umzugehen .So wie wir ja heraus gefunden haben werden wir ja die 3 monate nicht bezahlt bekommen daraufhin wirt unser haus zwangsversteigert und nicht nur das sonder von meinen eltern das haus auch noch.Das heist von uns jetzt das wir obdachlos sind und weder noch von Harz 4 unterstüzung bekommen.Wo bleibt dan heute noch die gerechtichkeit.

  9. Irene am 4. Oktober 2009 um 10:31 Uhr

    Habe mir eine Wohnung gesuchtdie 199,00e kalt kostet.Habe Bewilligungsbescheid bekommen und hab zu spät gemerkt,das ich 25,00e zur Gesamtmiete 286,00e draufzahlen muß.Erklärung dazu :, Stadt gehört zum Landkreis und die haben das Gesetz so gemacht,.

  10. Ronny am 21. Oktober 2009 um 01:51 Uhr

    Hallo zusammen

    vielleicht kann mir jemand helfen.

    ich wohne mit meiner familie ( meine frau, ich ,3 kinder ,6monate,3 und 5 jahre ) in einem mehrfamilienhaus. wir beziehen ALG 2 . letzte woche hat es im keller gebrannt und es ist im ganzen haus ruß an den wänden und auf den treppen, obwohl von feuerwehr und polizei gesagt wurde das haus ist erst nach der reinigung von einer firma wieder frei gegeben müssen wir in diesem haus wohnen, da der verwalter keine firma bestellt zum reinigen. statt dessen hat er mit einem kärcher etwas rumgesprüht und seine frau mit dem lappen den ruß eher breitgeschmiert. jetzt streicht er auch noch mit billigfarbe über.
    durch den geruch und dem ruß im haus sind unsere atemwege schon angegriffen, und meine frau muss ein spray benutzen.
    was können wir machen, ausser die arge informieren das dies kein bewohnbarer zustand der wohnung/des hauses ist.
    wir würden sogar eine kleinere wohnung in kauf nehmen wenn wir hier nur raus kommen, denn der ruß ist von verbrannten PVC und gummi, und somit auch giftig.

    wir sind dankbar über jede hilfestellung, denn wir sehen die gesundheit von unseren kindern und uns sehr gefährdet.

  11. brigitte am 4. Februar 2010 um 09:50 Uhr

    Bin 45 , bin das erste Mal in meinen Leben arbeitslos geworden , und das nur weil ich die große Reparatur meines Autos nicht bezahlen konnte. Im ländlichen Raum ist man aber ohne Auto aufgeschmissen. Bekam keine Unterstützung von Arbeitsamt oder Jobcenter. Zur Zeit ist der Stand das ich die Miete vom Jobcenter und 430 euro vom Arbeitsamt bekomme. Davon muß ich schon allein 140 euro für gas und strom bezahlen. Mir bleiben abzüglich aller Kosten 80 Euro im Monat für Essen , Trinken Medikamente oder sonstiges übrig. Habe über den Sozialdienst katholischer Frauen Einspruch erhoben, aber das dauert ein viertel jahr. Bis dahin bekommt man keine Hilfe, man kann so komisch wie es sich anhört, langsam verhungern.

  12. rosi55 am 17. Juni 2010 um 22:25 Uhr

    Hallo, ich beziehe Sozialgeld wegen Krankheit, meine Miete ier in D´dor Warm 568,-€, davon zahlt die Arge 462,-€ den Rest muss ich selber zahlen,wie ich das mache???, keine Ahnung, ich muss dann eben auf´s Essen verzichten. Nun habe ich eine Wohnung im Kreis Hückelhoven gefunden, da zahle ich 333,-€ Kaltmiete 95,-€ Heizung und 95,-€ Nebenkosten macht zusammen 523,-€. Nun muss ich die Wohnung voll renovierten, und der Umzug kommt nun auch noch dazu. Ich bezahle aber keine Kaution oder Maklerkosten. Die meite sei zu hoch heißt es, und ich dürfte mit einem Mann nur 294,50 haben, wo bitte finde ich eine solche Wohnunh??????????????????, da ziehe ich dann hin, aber nur wenn es nicht eine Assi Wohnung ist, die habe ich hier, hier wohnen kaum noch Deutsche im haus, und wir haben nur noch Stress mit den Russen, die sind hier im haus die King´s und wir Deusche sind Gast hier und sollen uns anpassen. TOLLE AUSSICHTEN HABEN WIR NUN. Kann mir einer sagen was ich machen kann damit ich in die Nähe meiner Tochter ziehen kann und man mir die Miete übernimmt????.
    Gruß

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