Hartz IV: Beschränkung des Wohnungsanspruchs auf 25 m²?

Eine Expertengruppe des Bundesarbeitsministeriums schlägt angeblich vor, den Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf 25 Quadratmeter zu beschränken. Dies berichtet die „Financial Times Deutschland“ (FTD) und beruft sich dabei auf auf eine Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen im Bundestag.

Zur Zeit haben alleinstehende Bezieher des ALG II einen Anspruch auf eine Wohnung bis zu einer Größe von 45 Quadratmetern. Sollten die Gedankenspiele der „Arbeitsgruppe Standards“ tatsächlich umgesetzt werden, droht folglich vielen Hilfebedürftigen der Umzug.

Die Senkung der Mietkosten soll dazu beitragen, die finanziell angeschlagenen Kommunen zu entlasten. Ihnen würde künftig die Möglichkeit eingeräumt, selbstständig in Satzungen zu bestimmen, inwieweit die Mietkosten von ALG II Empfängern übernommen werden.