Junge Erwerbslose: Sanktionspraxis verfassungswidrig?

Der Bundesrichter Uwe Berlit hat die geltenden Sanktionsregeln für Hartz IV Empfänger unter 25 Jahren scharf kritisiert. Zur Zeit wird dieser Gruppe im Gegensatz zu den übrigen Leistungsbeziehern bereits beim erstmaligen gröberen Pflichtverstoß (zum Beispiel Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs) das vollständige ALG II gestrichen.

Der Richter am Bundesverwaltungsgericht tätige Jurist erklärte gegenüber dem ARD-Politikmagazin „Report Mainz“: „Es gibt keinen empirischen Beleg, dass unter 25-Jährige sanktionsunempfindlicher wären oder mehr Sanktionen brauchen, damit man sie auf den Pfad der Tugend wieder zurückführt als über 25-Jährige.“ Für diese Differenzierung allein nach dem Alter gebe es Berlit zufolge keinen sachlichen Grund.

„Ich halte die schärfere Sanktionierung der unter 25-Jährigen für verfassungswidrig“, stellte der Bundesrichter klar. Vielmehr müssten junge Erwerblose gleichbehandelt werden wie Hilfebedürftige über 25 Jahren.