Wann kommt das Bürgergeld?

Mit der neuen Ampel-Koalition wurde auch das Bürgergeld beschlossen, was bis dato jedoch noch nicht den finalen Einzug als Beschluss in den Bundestag bekommen hat. Die Signale stehen zwar auf grün, wann das Bürgergeld jedoch letztlich eingeführt wird, ist indes noch nicht bekannt.

Laut Bundeskanzler Scholz soll die Einführung des Bürgergelds die Revolution im Bereich der Sozialleistungen sind. Nicht umsonst predigte Scholz bereits lange vorher wie sehr das kommende Bürgergeld zur positiven sozialen Entwicklung beitragen wird. Doch Stand heute ist noch nicht viel passiert, was das Bürgergeld angeht. Auch die Form, Beschlüsse, potentielle Sanktionen oder gar die Höhe sind noch nicht final bekannt. Doch was ist bisher bekannt? Und wann ist mit dem Bürgergeld zu rechnen?

Bürgergeld als Hartz 4 Ersatz

Fakt ist, dass das Bürgergeld die aktuellen Hartz 4 Sätze ersetzt. Jedoch wird dies von vielen sehr skeptisch gesehen. So nehmen viele Bürger und Empfänger von Sozialleistungen an, dass es sich hierbei lediglich um eine Reinwaschung des Namens geht. Von größeren Verbesserungen gehen die wenigsten aus. Das Arbeitslosengeld II, oder kurz ALG II, was im Volksmund eben unter Hartz 4 läuft, wird seit Jahren sehr kritisch gesehen und demnach von vielen Seiten angeprangert. Vor allem der Begriff „Hartz 4“ ist derartig negativ konnotiert, dass sich viele Leistungsempfänger nicht wohlfühlen oder sogar schämen, Hilfsmittel vom Staat zu beziehen. Aber auch die Höhe der Hartz 4 Sätze werden von vielen offiziellen Ämtern oder Gemeinschaften, wie dem Paritätischen Verband, kritisch gesehen. So sind die 449 Euro für Alleinerziehende nicht ausreichend, um Leben zu können. Generell sollen die Hartz 4 Sätze rund 20 Prozent unter dem Lebensminimum liegen. Ob das Bürgergeld diese Zustände abschafft, bleibt fraglich.

Was ändert sich beim Bürgergeld?

In erster Linie will man an der Bürokratie arbeiten, so die Beteiligten der Ampel-Koalition, die das Bürgergeld ggfs. noch im Jahr 2022 einführen wollen. Ergo soll es im Gegensatz zum aktuellen Hartz 4 Standard wesentlich unkomplizierter sein, dies zu beantragen. Inwieweit und ob das Procedere digitalisiert wird, ist jedoch noch nicht bekannt. Zusätzlich soll das sogenannten „Schonvermögen“ erhöht werden. Die Überprüfung hierbei soll zudem digital und unkomplizierter ablaufen. Was jedoch für viele Leistungsempfänger am wichtigsten ist, sind die Sanktionen, die teils willkürlich wirken. Diese sollen nämlich komplett neu überarbeitet und neu geregelt werden. Wie dies faktisch aussieht oder umgesetzt wird, ist jedoch noch nicht im Detail bekannt.