Jobcenter-Reform: Roland Koch will Grundgesetzänderung

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte erst am vergangenen Montag einen ersten Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Jobcenter vorgelegt, weil die derzeitige Mischverwaltung durch Kommunen und Arbeitsagenturen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden war.

Von der Leyens Entwurf steht nunmehr auf der Kippe. Ihr Parteifreund Roland Koch durchkreuzt die Pläne der Arbeitsministerin. In einem Schreiben an Ursula von der Leyen fordert der hessische Ministerpräsident stattdessen eine Grundgesetzänderung. „Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint“, machte Koch deutlich. Ohne Verfassungsänderung sei „eine für die betroffenen Menschen befriedigende Verwaltungslösung nicht erreichbar“.

Die Bundesarbeitsministerin reagierte auf den Koch-Vorstoß zunächst zurückhaltend. Mit ihrem Gesetzentwurf habe sie einen „Weg des Kompromisses aufgezeigt, der gangbar ist.“ Von der Leyen zeigte sich hinsichtlich einer Grundgesetzänderung zwar offen. „Sie muss aber in kürzester Zeit realisierbar sein“, stellte die CDU-Politikerin klar. Ihr Vorschlag sei „der Spatz in der Hand“. Kochs Forderung hingegen sei „eher die Taube auf dem Dach“.