sozialleistungen.info > News > Hartz IV / ALG II > Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert

Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 05.07.2007 um 12:22 Uhr (Autor: Gastautor)
VGW 173

Die Bundesagentur für Arbeit hat heute allen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (Argen) Weisung erteilt, dass für Hartz IV-Betroffene die Widerspruchsfrist bei den Änderungsbescheiden auf den 29. Juni geändert wird. Damit reagierte Die Bundesagentur auf die Kritik des Erwerbslosen Forum Deutschland und der unabhängigen Sozialberatung Bochum.

Zahlreiche Betroffene hatten sich beschwert, dass sie erst Ende letzter Woche ihre Änderungsbescheide erhalten hatten, diese aber mit einem Datum vom 2. Juni versehen waren und ohne Poststempel versendet wurden. Die BA sagte dazu, dass Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden konnten. Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.Juni datiert. „Wir sind froh, dass die Bundesagentur hier eingelenkt hat, denn sonst hätten viele Betroffene Rechtsnachteile gehabt, weil sie Fristen überhaupt nicht hätten einhalten können. Allerdings fordern wir nach wie vor, dass die BA ihre Praxis einstellt und Post ohne Poststempel versendet. Somit wird den Empfängern der Nachweis des tatsächlichen Empfangs verunmöglicht, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.
In der internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Hartz IV-Behörden heißt es: „Der zentrale Versand der Änderungsbescheide zur Regelsatzanpassung wurde am 29.06.2007 abgeschlossen. Aufgrund der Vielzahl der zentral erstellten Bescheide (fast 2 Millionen Änderungsbescheide) konnten diese nicht mit dem aktuellen Tagesdatum versandt werden.
Stattdessen wurden die Bescheide generell mit dem 02.06.2007 datiert (dieses Datum erscheint sowohl auf den Bescheiden als auch in den Druckprotokollen). Bei Widersprüchen gegen die entsprechenden Bescheide ist daher zu berücksichtigen, dass bei der Berechnung der Widerspruchsfrist nicht der 02.06.2007 sondern der späteste Versandtermin (29.06.2007) zugrunde gelegt wird.”
Die beiden Initiativen machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass, EmpfängerInnen von Hartz IV Leistungen alle laufenden Widersprüche und Klagen, die sich auf frühere Bescheide bezogen, jetzt evtl. erneut erheben müssen. Zudem muss seit dem 1.Juli 2007 jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einzeln Widerspruch gegen Fehler im Bescheid einlegen, um die eigenen Rechte zu wahren.
„In diesem Zusammenhang sei daran erinnert: alle laufenden Widersprüche und Klagen, die sich auf frühere Bescheide bezogen, müssen nach einer solchen Änderung (ebenso wie nach dem regulären Ablauf eines Bewilligungszeitraumes) erneut erhoben werden, wenn der verfolgte Anspruch auch für die Zeit ab dem neuen Bescheid gelten soll. (Bundessozialgericht, B 11b AS 9/06 R, 23.11.2006, dort Absatz 14.)“ so Norbert Hermann, Unabhängige Sozialberatung, Bochum.

Seit dem 1. Juli gilt auch folgende Auflage des Bundessozialgerichts:

JedeR Betroffene kann/muss separat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen.
Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch kann auch durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Namen des Betroffenen eingelegt werden, soweit er/sie hierzu bevollmächtigt ist. Der Widerspruch kann auch durch einen sonstigen hierzu bevollmächtigten Dritten eingelegt werden. Dass bedeutet, dass jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einzeln Widerspruch gegen Fehler im Bescheid einlegen MUSS, um seine /ihre Rechte zu wahren.

Informationen zum Autor

Erwerbslosen Forum Deutschland (Martin Behrsing)
Schickgasse 3
53117 Bonn

Tel.: 0228 2495594
Mobil: 0160 99278357
Fax: 0180 5039000 3946

http://www.erwerbslosenforum.de
redaktion@erwerbslosenforum.de

Spendenkonto:
Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn
BLZ 380 500 00
Konto 1900 0573 06

und

Unabhängige Sozialberatung
Rottstr. 31
44793 Bochum
Tel.: 0234-460 169
Fax: 0234-460 113
Sozialberatung@sz-bochum.de

ähnliche Nachrichten
Eine Antwort zu “Bundesagentur für Arbeit muss einlenken – Widerspruchsfrist bei Hartz IV-Bescheiden geändert”
  1. Waltraud Heckmann

    am 05.11.2008 um 15:55 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich war Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft 2005-2007
    Antragsteller Hartz 4 war mein 1947 geb., insulinpflichtiger, 60 % Behinderung, Gatte. Ich selbst beziehe Erwerbsunfähigkeits-Rente unter der Grundsicherung. Unsere Bewilligungen mußten halbjährlich erneut beantragt werden, inkl. allen zeitgemäßen Nachweisen, Bankauszüge, Hausnebenkosten/Heizöl-Rechnungen, Versicherungen etc., bei selbstgenutztem Einfamilienhaus.
    Ausgezahlt wurden stolze 160,00 Euro
    Seit 2005 baten wir um Aufschlüsselung der gewährten, aber mit der Regelleistung verrechneten KdU (190,79) und Heizung (154,50 Anteil 77,25) Heizölrechnungen sind leider nicht wie bei Miete auf monatlicher Ratenbasis zu zahlen und Beihilfe/Darlehen wurde nicht gewährt.
    Wir haben bei allen uns als zuständig genannten Ämtern/Instutitionen, Datenschutz den Verbleib und somit die Richtigkeit der bewilligten Bescheide moniert.
    Aufgrund Az L6AS336/07 haben wir erneut mit Ihrem Formbrief Widerspruch und Überprüfungsantrag gestellt.
    Absage, unzulässig, da bereits der gesamte bewilligte Zeitraum auf Recht-und Zweckmäßigkeit geprüft und die Klage das einzig zulässige Rechtsmittel wäre.
    Auch wäre sowohl Widerspruch, Überprüfungsantrag nicht formgerecht, wenn diese ohne elektronische Signatur bzw. ohne eigenhändige Unterschrift eingereicht wird. Nach unserer Kenntnis genügt; wie auch bei Ihnen angegeben, Widerspruch zur Niederschrift; und zwar für jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
    Bleibt uns nur noch die Klage, gem. Ihrem Formschreiben ?

» jetzt eigenen Kommentar schreiben: