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Die Arbeitsagenturen im Süden Deutschlands verhängen weitaus häufiger Sanktionen gegen Bezieher des ALG II als anderswo in der Bundesrepublik. Dies belegt eine am gestrigen Mittwoch veröffentlichte Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).
“Die Unterschiede resultieren daraus, das dort besonders viele Sanktionen ausgesprochen werden, wo es auch entsprechend viele Angebote gibt”, erklärte BA-Pressesprecher Kurt Eikemeier auf Nachfrage von t-online.de.
Aus einem Bericht der Zeitung “Die Welt” geht hervor, dass die bundesweite Sanktionsquote bei 2,5 Prozent liegt. Besonders nachtsichtig sind dem Zeitungsbericht zufolge die Arbeitsagenturen in Eichsfeld (Thüringen) und in der Uckermark (Brandenburg). Dort würden gerade einmal 0,6 Prozent beziehungsweise 0,8 Prozent der Hilfebedürftigen sanktioniert.
Im bayerischen Kelheim hingegen liege die Sanktionsquote bei 6,2 Prozent, gefolgt vom Landkreis Unterallgäu mit 5,9 Prozent.
Es drängt sich der Schluß auf, daß die Hartz-IV-Gesetze, mit denen statt der Arbeitslosigkeit die Arbeitslosen bekämpft werden, unterschiedlich angewandt werden.
Fallmanager haben einen weiten Ermessensspielraum, der viele Entscheidungen von den Betroffenen als Willkür empfinden läßt.
Wenn dann noch, wie immer wieder mal bekannt wird, “Sparziele” vorgegeben werden, deren Einhaltung die berufliche Karriere der Beschäftigten der ARGEn und somit ihr Einkommen beeinflußt, dann erscheint schon viel klarer, warum es im Bereich der einen Behörde besser und in dem der anderen schlechter aussieht für die Erwerbslosen.
Die eklatanten Ungleichbehandlung je nach Landkreis oder Stadt unterstreicht die Forderung der DKP: weg mit den Hartz-Gesetzen!
http://www.kommunisten.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2030:die-grosse-karte-der-hartz-iv-strafen&catid=39:kapital-a-arbeit&Itemid=87
kompl. Artikel hier
Hi,
bei mir droht eine Anhörung. Die Arge verlangt eine Erstattung von 572,62 Euro weil sie eine geliehene Summe von 2000 Euro von meine Nachbar die ich inzwischen schon zurückbezahlt habe als Einkommen angesehen haben?!? Ich bin als selbstständiger Künstler angemeldet, seit ca. ein halben Jahr läuft das Geschäft bei mir nicht, ich habe eine neue computer gekauft und das wurde nicht als Ausgabe annerkannt?!? kostete 600 Euro, den brauche ich unbedingt für meine Arbeit. Also rechnet die Arge geleihenes Geld als Einkommen, verstehe ich gar nicht.
Bevor eine abschließende Entscheidung getroffen würde, muss ich jetzt eine Rückantwort ausfüllen.
Kennt Jemand sich mit so einen Fall aus?
Grüße
flying backwards
Wenn man kein Geld/Eimkommen hat, lieber nichts leihen oder auf Pump kaufen sondern verzichten.
@ flying backwards
alles was aufs Konto geht, ist doch erstmal Einkommen, das müsstest Du wissen, wenn Du selbständig bist und normalerweise müsste das auch jeder andere wissen ! Es ist immer erschreckend für mich, wie leichtsinnig die Leute so was handhaben. Jeder weiss doch, das die ARGE das Konto einsehen darf.
Abgesehen davon gibt es aber ein Urteil- das ein Darlehen nicht als Einkommen zählt. Das ist auch hier im Forum zu finden. ( vielleicht finde ich es noch – oder jemand anders ) dann setze ich es hier ein.
Ansonsten: Wenn Du mit demjenigen keinen Darlehnsvertrag gemacht hat, dann hole das eben schnellstens nach – oder lass Dir die Rückzahlung quittieren. Es ist noch die Frage, wie Du es zurückgezahlt hast- übers Konto oder Bar (?)
Für den Rechner wirst Du ja hoffentlich eine Quittung haben- dann kannst Du das doch nachweisen.
Geh zu Deinem Nachbarn und setz was schriftliches auf. Das Datum kannst Du ja auf den Tag zurücksetzen, wo Du das Geld bekommen hast.
Wenn die das nicht anerkennen musst Du eben zum Anwalt und klagen.
Was anderes kann ich Dir nicht dazu sagen, vielleicht weiss sonst noch jemand etwas.
LG Julchen
Schau mal – hier sind alle Urteile
http://www.sozialleistungen.info/suche/
Das dritte von oben ist- ein Urteil, das man von ein Darlehen von Angehörigen nicht angerechnet bekommen darf. Nun ist der Nachbar ja kein “Angehöriger” aber vielleicht kommst Du damit durch. Klicks mal auf, dann siehst Du weitere Artikel dazu.
Oben rechts im Forum hast du ja die “Suchleiste” da kannst Du alle Begriffe eingeben, die Du noch brauchst.
Nee Sorry- der Link bleibt leer: Gib ein: Darlehen als Einkommen, dann kommt das…
Soweit ich es weiß, wird geliehenes Geld solange als Einkommen angerechnet, solange kein Darlehensvertrag abgeschlossen wird und natürlich muss man es der ARGE sagen dass man sich Geld geliehen hat! Und am besten alles schriftlich!
Dann gibst auch kein Ärger. Denn solange man das Geld zurück gezahlt hat ist es kein Einkommen.
Die Arge und die Einsicht in die Kontoauszüge übertrifft die Tätigkeit des MfS und der kleinen Informanten bei weitem!
@ Steuermann
eventuell könnte man es ja auch “Investition” nennen, wenn ein Selbständiger sich etwas leiht.
Oder Finanzierung- oder Kredit.
Vielen Dank Julchen!!
Das hilft mich sehr!!
Erstens, von die geliehene Summe von 2000 Euro ist nur 700 aufs Konto gegangen, ich habe die 2000 bar bekommen, das war nötig ums Konto auszugleichen, ein Darlehensvertrag von meine Nachbar wie auch eine Quittung fürs Rückzahlung ist kein Problem. Ich habe ihm auch bar zurückbezahlt!?
Ich hatte im Januar schwierigkeiten und habe das Geld sofort gebraucht, für eine neue Computer, meine alten war kaputt und nicht mehr zu retten, für Werbung, neue Kunden anschaffen, Webseite pflegen, Internet, meine Arbeit zu verwalten ist ohne Computer unvorstellbar, Winterreifen obwohl so spät, dringend nötig, und neue Material um weiter zu arbeiten,
Jetzt habe ich im Juli wieder ein Umsatz gemacht und gebe das jetzt an mit Quittungen über Rückzahlung wie auch Zahlungen ans Finanzamt.
Warum die den Computer nicht anerkennen verstehe ich nicht? Ich habe doch schon die Rechnung dafür eingereicht!
Es schaut bei mir wieder gut aus, ich habe schon wieder Kundschaft, ich bin erst seit November 2009 Hartz 4 Empfänger, vielleicht bald nicht mehr…
vielen Dank nochmal
LG flying backwards
@ fying backwards
nun gut, wenn Du einen Teil BAR bekommen hast- und das aufs Konto getan hast, dann fragen die auch- woher das kommt. Du brauchst wie gesagt einen Vertrag mit Rückzahlungskriterien.
Mit dem Computer- ist das vielleicht so, das sie denken, ( falls sie denken ) das Du den nur privat nutzt.
Auf jeden Fall mach Dir von allem Kopien- und viel Glück bei dieser Anhörung. Es ist ja fast, als stünde man vor Gericht.
Darf man fragen- was Du künstlerisch machst?
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich die BA mit dieser Aussage bzw. mit dieser Statistik, selbst ein Armutszeugnis ausgestellt hat. Wenn es also wirklich daran liegt, dass im Süden mehr Sanktionen ausgesprochen werden als in den Östlichen Bundesländern, weil es dort im Süden mehr und im Osten weniger Jobs gibt, zeigt es uns doch, wie perfide doch die Aussagen der Politiker und der BA-Mitarbeiter sind, wenn diese behaupten, Arbeit sei genug da, man müsse sie nur annähmen (wollen).
TOLL!
Flynn
wer weiss, was die sich da wieder leisten.
Ich habe von der BA noch keine Arbeitsangebote bekommen, andere- die ich kenne, auch nicht.
Zu sanktionieren gibt es bei mir nichts, erscheine auch zu den Terminen. Wer nicht da ist- ist mein SB. So oft hat der mich draufgesetzt und war mal wieder “kurzfristig” krank- meist wenn Feiertage waren.
Es ist ein verlogener Haufen- ich hoffe, man kriegt die alle irgendwann mal dran.
@ Julchen (Beitrag 13),
das kenne ich auch. Einmal musste/sollte ich eine wichtige Bescheinigung abgeben, die über die Fortzahlung der Gelder entscheiden sollte. Und siehe da, irgendwie war plötzlich keiner dafür zuständig. Die Person, die eigentlich für mich/uns zuständig ist (Leistungsabteilung), war krank. Bei der Anmeldung weigerte man sich, die Unterlagen anzunehmen. Man verwies mich auf eine andere Mitarbeiterin. Bei der angekommen, meinte Diese, dass ich bei ihr völlig falsch sei, weil es sich um finanzielle Dinge handele und dafür die Leistungsabteilung zuständig ist. Nun ja, also machte ich mich auf den Weg zur Vertretung, wo ein Schild an der Tür hang wo drauf stand, dass sie im Urlaub sei und man zur Vertretung in Zimmer XXX gehen sollte. Bei dieser Vertretung angekommen meinte dieser, was mir den einfallen würde bei ihm an die Tür zu klopfen und den Raum zu betreten. Glaubs mir, genau so wurde ich begrüßt und als ich diesem Herrn auch einen schönen Morgen wünschte, merkte er wohl, dass ich ziemlich angesäuert war. Wie auch immer, er erklärte mir, dass er für mich keine Zeit hätte und das es ihm auch egal sei, wenn an irgendwelchen Türen seine Zimmernummer, als Vertretung, angegeben würde. Ich solle mich an eine andere Person wenden.
Daraufhin habe ich mich bei der stellvertretenden Abteilungsleiterin gemeldet die es nicht glauben konnte/wollte, was ich ihr da erzählt habe und sie kam dann auch sofort mit. Wir gingen dann zusammen zu diesem netten Herrn und während ich noch draußen stand, hat sie dem Mann so richtig dem Marsch geblasen und ihm mit Konsequenzen gedroht. Dennoch weigerte er sich die Unterlagen anzunehmen. Daraufhin hat dann die stellvertretende Abteilungsleiterin die Unterlangen an sich genommen um diese entsprechend weiter zu leiten.
Und glaub mir, dass ist nur ein kleiner Teil von dem, was ich schon bei dieser BA/ARGE miterlebt habe. Termine, die entweder gar nicht oder erst Vorort abgesagt wurden, Unterlagen die verschwinden, insbesondere immer solche Unterlagen, wo sie einem einen Strick daraus drehen können, um dann Sanktionen aussprechen zu können, oder gleich das Geld kürzen. Es herrscht oftmals ein sehr rüder Umgangston, was natürlich dazu führt, dass die Betroffenen (Kunden) auch entsprechend rüde reagieren. Oder es werden Überprüfungstelefonate geführt, um zu überprüfen, ob man auch wirklich Zuhause ist und wenn das Mal nicht der Fall ist, weil man vielleicht was einkaufen gehen muss, dann wird man gleich vorgeladen, äh eingeladen . Zum Glück habe ich seit gut einem Jahr eine Fallmanagerin gehabt, die auch auf meine Probleme und Bedürfnisse eingegangen ist, obwohl am Anfang auch sie den großen Boss raushängen lassen wollte. Das hat sich zum Glück gelegt.
Nun scheint es aber so zu sein, dass ich eine neue Fallmanagerin bekomme, da ein völlig andere Name auf der letzten Einladung steht. Bin ja Mal gespannt, was das für eine Person sein wird und wie sie sich verhält und was sie mir neues erzählen wird usw. Der Termin ist der kommende Montag. Schauen wir Mal, was da auf mich wartet. ;-)
TOLL!
Hallo Flynn,
meine persönliche Erfahrung ist: Bei einem neuen SB fängt man bei NULL an und die ganze Chausse beginnt von vorne. Der/die Neue will sich profilieren und weiss NIX !!!!
Ferner sind meist dann “Massnahmen” angesagt, die ich zum Glück nach gewissen Vorfällen boykottieren konnte.
Als erstes solltest Du Akteneinsicht verlangen, damit Du weisst, was die alles da in ihrem PC hat. Am besten bereitest Du direkt ein Schreiben vor- und nimmst es mit.
Nimm nen Zettel mit, schreib alles auf- auch mit Namen und Uhrzeit, Grund des Gespräches- und was vereinbart wird. Frag sie auch- wer ihr “Vorgesetzter” ist- das kann nämlich dort in den Abteilungen variieren.
Wenn ich dahin geh- und einen neuen SB hab- nehm ich meine ganzen Akten mit und dann gibts die “Horror-Picutre-Akten-Show!” Das lieben die- wenn man alles gaaaaaaanz genau hinterfragt und belegt.
Die rechnen 20 bis 30 Minuten für ein Gespräch ein, bei mir dauert das immer weit über 1 Stunde- weil ich mir das nicht mehr gefallen lasse, im Eiltempo abgefertigt zu werden.
Wenns geht- nimm jemanden noch mit- egal wen, der kann auch blind und taub sein, das ist egal.
Ich drück Dir die Daumen, das du keinen neuerlichen Ärger bekommst. Deine Schilderungen sind an der Tagesordnung. Ich kenne eine leukämiekranke Frau, die wurde von Krefeld aus derart fertig gemacht, das sie einen neuen Schub bekam. Es ist einfach nur die Hölle wenn man zu denen hin muss.
Das ist ja bei Dir dann morgen schon- ich denke an Dich und kannst ja mal hier kurz schreiben, wie es war- und was die wollten !
Viel Glück!
Erwerbslosengruppe kritisiert die neuerlichen Vorschläge einer “Arbeitspflicht bei Hartz IV”.
Am Wochenende erneute der Ökonom Wolfgang Franz seine Forderung nach einer Arbeitspflicht für Hartz IV Empfänger. Das Erwerbslosen Forum Deutschland (Elo) stellte deshalb die Frage, Franz “die einfachsten Realitäten des Niedriglohnsektors verdrängt und das Lohnabstandgebot als „heilige Kuh“ hochhält, egal wie niedrig die Gehälter sinken und deshalb Menschen über steuerfinanzierte Hartz IV-Aufstockungen finanziert werden müssen”.
Die Initiative sieht im Gegensatz zu dem Ökonomen nicht genügend Arbeitsplätze für Menschen, “die der Wirtschaftsweise als „Niedrigqualifizierte“ diffamiert”. Zudem wären die genannten Beispiele für Jobs als Schuhputzer oder des Scheibenwäschers an der Tankstelle ein Zeichen dafür, dass es Franz um “die Ausweitung der prekären Beschäftigungsverhältnisse” ginge.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kritik-an-hartz-iv-arbeitspflicht-forderung-9198.php
kompletter Artikel hier
Mich wundern die regionalen Unterschiede nicht. Wo kaum was ist, kann kaum was schiefgehen. Außerdem ist es gerecht, das in den neuen Bundesländern weniger sanktioniert wird. Für Hartz 4 hätte niemand die Mauer abgerissen. Die kommen sich jetzt sicher belogen und betrogen vor. Alles gute ist weg: Arbeitsplätze (war auch mit Kindern kein Problem), günstige Neubauwohnungen, keine Ellbogengesellschaft(gegenseitiges Helfen ohne Konkurenzgedanken), keine Zukunftsangst. Würde es die DDR noch geben, wäre ich schon dahingeflüchtet. Der Westen hat sich leider in Rekordzeit stark negativ verändert.
*LOL*
@ rot
gute Idee ! Wären wir alle ab über die Mauer. Aber Du musst denken, das die Wende auch den Westen viel Geld gekostet hat. Der Vergleich hinkt also etwas. Damals lebten in der DDR etwa 16 Millionen Menschen und die sind ja nun mit versorgt worden.
Das die Leute enttäuscht sind, das ist keine Frage. Sie haben alle ihre Werte verloren, sind noch von den Geschäftemachern aus dem Westen abgezockt worden- und als nichts mehr zu holen war-liess man sie im Stich. Ausserdem werden sie immer noch als “Ossis” stigmatisiert und die Einheit ist nicht dasselbe- wie es vor der Landestrennung war. Das kommt nie wieder.
Kein Mensch investiert mehr im Osten- dann ist es klar, das dort kaum Arbeit ist. Vielleicht noch in den Ballungsgebieten und Industriegebieten. Bischen Tourismus und das wars dann.
Ich war nach der Wende mehrfach im Osten und es war einfach nur schön, die Landschaften und Sehenswürdigkeiten, einfach alles. Die Leute waren sehr freundlich und freuten sich, das man ihre Städte besuchte. Nun hat keiner mehr Geld- hin oder her zu fahren.
Das ist genau so, wie festzustellen ist, dass die Kommunen der Meinung sind, in manchen Bereichen sich nicht nach dem SGB durch eigene Satzungen und Gesetzesauslegungen, richten zu müssen. Wenn oftmals gegen die Verfassung verstoßen wird, ist solange keiner dagegen vorgeht, für diese ” Staatsdiener ” das ein Kavaliersdelikt. Hierbei werden sie noch von der Justiz, nach allen Regeln der Kunst unterstützt. Deshalb sind natürlich trotz angeblich einheitlicher Gesetzesregelung in Deutschland die angesprochen Unterschiede verräterisch für das in Deutschland herrschende Merkelkaos.
Man warum ist es denn so??
Es wird dabei nicht bedacht das in jedem Bundesland eine unterschiedliche Anzahl an Menschen leben die ALG 2 beziehen.
Das kann man so pauschal doch gar nicht sagen was da wiede dumm Propagiert wird.
@ Sancho
genau – es macht jeder für sich sein eigenes Unrecht. Verfolgt wird das nicht, was der Staat macht oder seine korrupten “Diener”.
Schröder hat uns auf gut Deutch gesagt in die Scheisse geritten und Merkel bringt uns in den Ruin.
Die Bremsenbauer sind hoffentlich am Werke und teilen bald ihre Termine mit, damit das betrogene Fussvolk auf die Strasse kann.
@ Julchen,
wollte Dir nur Bescheid geben, dass beim Amt alles gut verlief. War zum 1. Mal nach ca. 15 Minuten draußen. Sonst dauert es bei mir auch bis zu einer Stunde und mehr, weil auch ich alles nachfrage und wissen will was Sache ist. Habe auch zum 1. Mal meinen so genannten “Anhang 1″ beigefügt, als ich die “Eingliederungsvereinbarung” wieder unterschreiben musste/sollte/durfte. Habe der Dame klar gemacht, dass dieser “Anhang 1″, in Zukunft, immer dabei sein wird und das meine Unterschrift, unter der “Eingliederungsvereinbarung” nur Gültigkeit besitzt, wenn dieser “Anhang 1″ beigefügt ist.
Bin Mal gespannt, ob das irgendwelche Repressalien mit sich bringt, oder was die sich sonst wieder einfallen lassen, um mir/uns eins auszuwischen.
Für diejenigen, die gerne wissen möchten, was ich mit Anhang 1 meine, bzw. was dort geschrieben steht, hier der Text:
————————————————–
Vorname Nachname Stadt/Ort den 09.08.2010
Strasse Hausnummer
Plz Stadt
Anhang 1 – Zusatzerklärung zur Eingliederungsvereinbarung vom 09.08.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Eingliederungsvereinbarung, die von mir am 00.00.2010 in der ARGE STADT Anlaufstelle STADT, D 00000 STADT, STRASSE HAUSNUMMER, unterschrieben wurde, besitzt nur ihr Gültigkeit im Zusammenhang mit dieser Zusatzerklärung (Anhang 1).
Mit freundlichen Grüßen
—————————————-
Unterschrift Vorname Nachname
Erklärung:
Art. 34 GG (Grundgesetz)
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37)
Artikel 34
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.
Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
§ 839 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Abschnitt 8 – Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 – 853)
Titel 27 – Unerlaubte Handlungen (§§ 823 – 853)
§ 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
Anhang 1 – Zusatzerklärung zur Eingliederungsvereinbarung vom 09.08.2010
Art.12 GG (Grundgesetz)
I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19)
Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
————————————————–
Ich möchte noch anmerken, dass diese Erklärung schon ein Mal von einem anderen User, der auch immer wieder hier Beiträge veröffentlicht, geschrieben bzw. bekannt gemacht wurde. Das Ganze ist also nicht auf meinem Mist gewachsen. Möchte mich nicht gerne mit fremden Federn schmücken.
Des weiteren hoffe ich, dass es dem einen oder anderen von nutzen sein wird, wenn auch Du, oder Du, oder Sie die nächste Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen.
Viele Grüße
Flynn64
” ich habe die 2000 bar bekommen”
<– Ich frage mich gerade, woher das Amt dann davon weiß…
Hi Flynn
Danke für Mitteilung. Da bin ich ja froh, das man Dir erstmal nichts aufgebrummt hat.
Oder kommt das noch?
Deinen Text habe ich mal abgespeichert und werde ihn in meinen Briefkopf einfügen, das ich das auch beim nächsten Mal als Anhang mache.
Natürlich muss ich noch Deine ganzen angefügten §§ lesen und verinnerlichen.
Mit jeder Information oder Mustern hast Du schon einigen Menschen geholfen. Es schreiben ja nicht alle, die auch lesen. Ja stimmt, ein User hat das auch schon mal eingesetzt, ich glaub, es war @baghira oder Streetfighter? ( meine Güte- ob das schon Alzheimer ist? *smile* )
Jedenfalls haben die ARGEn das gaaaaaaaar nicht gerne, wenn man Ihnen ein paar §§ ans Hirnkastl wirft.
Also lieben Dank und viele Grüsse
Julchen
@ 10.flying backwards
Falls Du nochmal hier rein siehst- wie ist es denn ausgegangen?
@23.Sieglinde
Ein Großteil ging aufs Konto ! das haben die wohl überprüft.
BAR in die Hand- und dann aufs Konto eingezahlt, weil das ausgeglichen werde musste.
Mehr als dumm gelaufen für Flying-backwards. Hoffe, er meldet sich noch mal !
Viel schlimmer als die Sanktionen im Alg 2 sind die Sperrzeiten im Alg 1 Bereich. Dort wird die Sozialversicherung auch gleich mitgesperrt. Als langfristige, nachhaltige und kummulative Folge gibts dann mal später weniger Rente. Als Folge davon auch weniger Witwenrente, (Halb)-Waisenrente und Erziehungsrente. Sollten bestimmte Klischees stimmen, so führen geringere (weil geringer möglich) Unterstützungsleistungen an die Enkelkinder leider dann auch zu dessen Verblödung. Wenn das Opa vor langer Zeit geahnt hätte……………………….