Mutterschaftsgeld wird angerechnet - Elterngeld in der Kritik
Die Hoffnungen, die mit dem neuen Elterngeld einhergehen, haben sich für viele schon jetzt zerschlagen. Denn statt mehr Geld zu erhalten, bringt die Gesetzesänderung vor allem für Empfängerinnen von Hartz IV und Studentinnen erhebliche finanzielle Nachteile, die nicht nur von Sozialexperten kritisiert werden.
Statt bislang 24 Monate Erziehungsgeld gibt es nur zwölf, maximal 14 Monate Elterngeld. Das sind Einbußen von bis zu 3.000 Euro, die sich nicht ganz so einfach verkraften lassen. Hinzu kommt ein Problem, das vielen völlig unbekannt ist, aber fest im neuen Gesetz verankert ist: Das Elterngeld wird bei Arbeitnehmerinnen in den ersten zwei Monaten nach der Geburt noch mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Das heißt für die jungen Familien, dass sie das Elterngeld erst nach drei Monaten erhalten. Nachteile, die viele so nicht hinnehmen wollen.
Die Diskussion um mögliche Klagen ist längst entbrannt, auch darüber, ob das Elterngeld seinem Ziel als Maßnahme gegen die Vergreisung überhaupt gerecht werden kann.
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am 04.09.2008 um 14:03 Uhr
— Der Staat behält sich 3035,85 EUR ein auf Kosten der Eltern —
Heute haben wir unser Elterngeldbescheid bekommen.
Hier ein Beschwerdebrief den jeder lesen sollte!!!
WIR BITTEN UM MITHILFE GEGEN DIESES GESETZ
Geschäftszeichen: ****
Sehr geehrte Frau *****,
ich bestätige hiermit den Eingang des Elterngeldbescheides. Mit großer Enttäuschung mussten mein Mann und ich feststellen, dass wir um 2,5 Monate betrogen worden sind. Ich glaube anders kann man das nicht bezeichnen. Ich finde es nicht in Ordnung das bei der Berechnung des Elterngeldes das Mutterschaftsgeld mit berücksichtigt wird. Ich war immer der Meinung, dass das Mutterschaftsgeld eine eigenständige Zahlung der Krankenkasse ist, um den Arbeitgeber zu entlasten. Das sich aber der Staat auch noch davon zwei Monate (in unserem Fall 2,5 Monate) gut schreibt, ist einfach nur dreist und frech.
Es würde also bedeuten, wenn mein Mann von Anfang an Elterngeld bezogen hätte, hätte er von Anfang an auch Elterngeld bekommen und ich als Mutter - Mutterschaftsgeld. Man greift mit dem Gesetz in die Familie ein, das finde ich nicht richtig!
Letztlich erhebe ich Wiederspruch gegen diesen Bescheid und beantrage die Zahlung von volle 12 Lebensmonate.
Nur so kann man effektiv für Kinder etwas tun (z.B. Einrichtung - Möbel, Pflegemittel, Kleidung..und vieles mehr).
Ihre Berechnung ist meiner Meinung nach eine Mogelpackung zu Gunsten des Staates.
Mit freundlichen Grüßen
Isabella R****
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