Urteil: Student verschwieg Sparkonten der Oma und verliert Anspruch auf BAföG
Ein Student hatte die Sparkonten seiner Oma verschwiegen und verlor deswegen nun auch den Anspruch auf BAföG. Damit wies der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in seinem gestern veröffentlichten Urteil (Az.: 12 S 2539/06) die Klage des Stuttgarters ab.
Konkret hatte der Student über einen Zeitraum von mehreren Jahren BAföG in Höhe von insgesamt etwa 14.000 Euro erhalten. Allerdings verschwieg er dabei, dass er im Besitz mehrerer Sparkonten war. Das Gesamtguthaben auf diesen Sparkonten belief sich auf etwa 21.000 Euro.
Das Studentenwerk kam dem Studenten durch einen Datenabgleich auf die Schliche. Dieser hatte nämlich mehrere Freistellungsaufträge für seine Zinserträge gestellt. Der Student begründete daraufhin die Nichtangabe damit, dass das Geld von seiner Großmutter stamme. Sie habe die Konten für ihn angelegt, habe aber auch nach wie vor Zugriff auf das Geld. Zudem habe seine Großmutter es ihm als “wirtschaftliche Eigentümerin“ der Ersparnisse strickt untersagt, dass gesparte Geld für seine Ausbildung und seinen Lebensunterhalt zu verwenden.
Von dieser Argumentation des Klägers ließen sich allerdings weder das Verwaltungsgericht noch der Verwaltungsgerichtshof überzeugen.
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am 13.12.2007 um 10:50 Uhr
Soviel zu Gleichbehandlung von Arm und Reich!
Hätte der Student die Sparbücher doch bei der Oma gelassen, oder die gute Dame hätte sie bei einem Notar hinterlegt. Wann ist man im Besitz und wann nicht? Ist die Oma denn schon tot?
Wäre er ein Firmeninhaber, dann könnte er von tollen neuen Regelungen, eingestielt von der CDU, profitieren.
Gemäß dem Grundsätz “Eigentum verpflichtet” war man im Interesse von Unternehmern der Ansicht: “dem Erhalt des Erben eine Vielzahl von Möglichkeiten zu eröffnen”
Schließlich geht es, anders als bei Privatvermögen, um richtig Kohle (…für Politiker bei Tätigkeiten in Aufsichtsräten und Unternehmensvorständen) und nicht nur um Peenuts!
am 14.12.2007 um 22:15 Uhr
Herr Grunert,
leider werde ich aus Ihrem Geschreibsel nicht schlau. Wieso sollte der Herr Enkel schlechter gestellt sein, als ein Erbe? Was würde es bringen, die Sparbücher beim Notar zu hinterlegen? Als Berechtigter kann er JEDERZEIT Zugriff das Geld erhalten, mit seinem Ausweis und ggf. einer kleinen Wartezeit. Das klassische “Sparbuch” (so es denn das überhaupt noch gibt) hat sowieso eher Museumswert.
Auch als Selbständiger oder Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft würde sich in dem Fall nicht ändern. Im letzteren Fall wären auch die Gesellschaftsanteile beim BAFÖG-Antrag als Vermögen anzugeben.
Er darf das Geld also bekommen – steuerfrei. Aber wenn er dann so ein kleines Vermögen hat, gibt es halt kein BAFÖG.
Grüße,
Joachim