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Soziale Herkunft maßgeblich für Bildungschancen

Nachricht zum Thema BAföG vom 25.06.2007 um 01:28 Uhr (Autor: pr)
VGW 165

Die Bildungs- und Berufschancen von Jugendlichen sind nach wie vor immer noch maßgeblich von der sozialen Herkunft abhängig.
Dies geht aus den Zahlen hervor, die das Deutsche Studentennetzwerk für das Jahr 2006 vorgelegt hat. Kinder von Nichtakademikern haben den Zahlen nach eine weitaus geringere Chance Abitur machen zu können als die Kinder von Akademikern.

Bei den Kindern von Nichtakademikern sind es lediglich nur 23 Prozent die ein Studium anfangen. Bei den Akademikern beläuft sich die Zahl auf 83 Prozent. Wegen diesen Zahlen forderte nun die “Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft” ein “Aktionsprogramm zur sozialen Öffnung der Hochschulen”. Es sei Besorgnis erregend, dass die soziale Herkunft so eng mit der Chance auf Bildung zusammenhängen würde. Dies würden die vorgelegten Zahlen ohne Zweifel belegen. Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied, sagte hierzu: “Dieser soziale Numerus Claurus muss schleunigst aufgehoben werden.”
Auch die Politik reagierte auf die Zahlen. Die SPD-Bildungspolitiker Renate Schmidt und Jörg Tauss sprachen von einem “alarmierenden Zeichen”. Für die Partei wären diese Ergebnisse eine klare Handlungsaufforderung. Und die erste wichtige Antwort auf diese Zahlen wäre die deutliche Erhöhung des BAföG noch 2008. Die SPD-Fraktion möchte hierfür rund 290 Millionen Euro als zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.
Auch der Bildungs-Staatssekretär Andreas Storm (CDU) musste einräumen, dass es nach wie vor viel zu wenig Studienanfänger geben würde. Allerdings würden die Zahlen auch belegen, dass sich in den letzten zwei Jahrzehnten die Bildungsbeteiligung der Kinder aus den unterschiedlichen Herkunftsmilieus tendenziell angenähert hätten.
Für Kinder aus nichtakademischen Familien seien die Chancen spürbar gesteigert worden, so Storm. Dennoch bleibe es nach wie vor eine dringliche Aufgabe der Bildungspolitik, die Chancengleichheit weiter zu steigern.

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5 Antworten zu “Soziale Herkunft maßgeblich für Bildungschancen”
  1. Numberger Ute

    am 24.09.2007 um 13:48 Uhr

    Wollte nur anmerken, dass sich keiner wundern braucht, über den Fachkräftemangel !!!, Unsere Tochter lebt bei Ihrem Freund und möchte jetzt, nachdem sie das Fachabitur gemacht hat studieren, (sie hat eine Ausbildung hinter sich und wurde dann von einer Zeitarbeitsfirma zur nächsten durchgereicht zu einem Hungerlohn), da aber das BAföG bei Ihr nun elternabhängig ist, weil ihr 3 Monate (in Worten d r e i Monate Tätigkeit fehlen) wird sie es wohl sein lassen müssen, da wir nicht die Mittel haben sie zu unterstützen (haben eine zweite Tochter in Ausbildung mit deren Kind bei uns aufgenommen, zahlen noch das Haus ab und ich bin mittlerweile Arbeitslos, da ich 2006 einen Schlaganfall hatte).
    Soviel zur Chancengleichheit.
    Nebenbei bemerkt, wenn wir das Geld im Überfluss hätten, hätte sie nicht zu lernen brauchen und könnte seit 6 Jahren auf der faulen Haut liegen und hätte nicht arbeiten müssen !!!

  2. Antje

    am 26.09.2007 um 20:55 Uhr

    hallo
    wollte nur mal kurz zum kommentar von ute numberger etwas sagen
    1. sie soll sich ja nicht entmutigen lassen und studieren wenn sie das möchte
    2. da sie vorher eine ausbildung absolviert hat kann sie durchaus bafög beantragen und zwar mit der begründung, das dies ihr zweiter bildungsweg ist, und dieser antrag wird dann elternunabhängig errechnet.
    habe diesen fall in meinem freundeskreis und er bekommt den höchstsatz. also nicht aufgeben und sehr hartnäckig bleiben,
    die können auch nach den aktuellen einkommen der eltern berechnen das heißt du mußt ihn aktualisiert beantragen

  3. Antje

    am 26.09.2007 um 20:59 Uhr

    sorry was vergessen:
    durch ihre schwester hat sie einen sehr hohen freibetrag in ihrem antrag, das heißt ihr bafög würde dadurch auch noch steigen u durch deine krankheit u deine einschränkungen kannst du einen schriftliche erklärung zu abgeben.
    bekommt deine 2. tochter bafög???
    wenn fragen dann her damit beantworte sie gerne, denn ich habe selbst alles durch

  4. am 07.02.2008 um 16:18 Uhr

    Ich bin 57 Jahre meine beiden Mädchen studieren in Augsburg sie erhalten je 377-€ Bafög . Sie müssen aber pro Semester also pro 1/2 Jahr ca 620.-€ zahlen, haben monatliche Fahrkosten von je 80.-€. .
    Die Bücher für das Studium ,eine für Jura, die andere für Erziehungswissenschaft , sind auch sehr teuer .
    Ich selbst musste einen Zweitwagen beschaffen da er für die Fahrten zum Bahnhof nötig ist. Musste wegen Krankheit schon recht Früh in Pension und habe daher nur zwei Drittel meiner Pension zur Verfügung ( mittlere Dienst A8 ). Merine Frau hat ihre Arbeit als Beamtin bei der Geburt meiner Töchter aufgegeben, sie verdient also nichts .Mein erspartes ist bald aufgebraucht .
    Nun meine Frage , würden meine Mädels eine Ausbildung machen und dabei gutes Geld verdienen könnten sie sogar Fahrkosten und andere Belastungen geltend machen.
    Warum kann ich aber als Finazierer dieser Studien nicht einmal wenigsten Fahrkosten geltend machen ?
    Ist das der Lohn ,weil wir unseren Kindern eine gute Voraussetzung zum Leben ermöglichen wollen, sie ordentlich erzogen haben und selbst auf vieles verzichten mussten ?
    Jeder weiß ,das es seit 15 jahren bei Pensionären nur Abstriche gab , Kürzung von Weihnachtszulagen , Erhöhungen der Krankenkassen und Pflegekosten usw.
    Will man uns zum schnellen Sterben zwingen?

  5. Ute Numberger

    am 12.02.2008 um 13:45 Uhr

    Hallo, zu meinem o.g. Kommentar; unsere Tochter erhält nun 194,- € BAFöG davon sind die Hälfte Darlehen. Im Monat hat sie aber schon die Hälfte von der Miete i.H. von 320,- € zu zahlen. Zu dem Vorschlag der zweiten Ausbildung wurde uns geantwortet, dass dies keine zweite sei sondern in Ihrer Fachrichtun weiterführt (sie hat Industriemechaniker gelernt und studiert Maschinenbau). Der Freibetrag für unsere 2. Tochter wird nicht gewährt, weil diese Lehrlingsgehalt bezieht. Für das bei uns im Haushalt aufgenommene Enkelkind gibt es auch keinen, da dür den Kleinen Unterhalt und Kindergeld bezahlt wird und für mich gibt es auch keinen, weil ich nicht Schwerbehindert bin sondern “nur” 40 % habe; soweit die Auskünfte der BAFöG- Stelle. So und jetzt bin ich dabei wieder ab 01. März zu Arbeiten 1.250,- € Bruttoarbeitslohn, da wird sie dann noch mal eine Kürzung bekommen. Soviel noch mal zur sozialen Herkunft und Bildungschanen. Nebenbei noch bemerkt Studiengbeühren betragen pro Semester 485,- €!

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