Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Rechte von in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Menschen gestärkt. So ist der am 08.08.2013 ergangenen Entscheidung zufolge der Kindergeldanspruch einer Lebenspartnerin auch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zu bejahen.
Aus einem am 08.08.2013 gesprochenen Urteil des Sozialgerichts Braunschweig (SG) geht hervor, dass Jobcenter auch die Kosten für dauerhaften Nachhilfeunterricht tragen müssen (Az.: S 17 AS 4125/12).
Das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen (LSG) hat am 10.10.2013 entschieden, dass rumänischen Staatsangehörigen Leistungen im Sinne des SGB II zustehen, insoweit sie sich auch nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitssuche in Deutschland gewöhnlich aufhalten.
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