Eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition (hier), die den Gesetzgeber zur ersatzlosen Streichung aller Möglichkeit von "Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen" im SGB II und SGB XII auffordert, wird das notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichnern erreichen.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat mit Urteil vom 28.11.2013 die Rechte aller sich in Deutschland aufhaltenden EU-Bürger gestärkt.
Aus einem am 07.11.2013 ergangenen Urteil des Sozialgerichts Berlin (SG) geht hervor, dass eine mit ALG II aufstockende, selbstständige Yogalehrerin die für ein Ayurveda-Praktikums auf Sri Lanka anfallenden Kosten nicht als Betriebsausgaben bei der Berechnung von SGB II Leistungen geltend machen kann.
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