Nachrichten aus August 2014

Hartz IV: Schonvermögen kann nicht sozialwidrig eingesetzt werden

Das Sozialgericht Heilbronn (SG) hat am 24.07.2014 entschieden, dass einem Jobcenter kein Anspruch auf Rückzahlung bewilligter Hartz IV Leistungen zusteht, falls der Leistungsempfänger eine Erbschaft in nicht unerheblichem Maße in eine Nachtclubtänzerin zum Zwecke des "Knüpfens von Beziehungen" investiert hat (Az.: S 9 AS 217/12).

weiterlesen

Weitere News aus August 2014

Samstag, 2. August 2014
Hartz IV: Schonvermögen kann nicht sozialwidrig eingesetzt werden