Das Sozialgericht Heilbronn (SG) stellte mit einem am 25.09.2014 ergangenen Beschluss klar, dass einem ALG II Empfänger kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zusteht, welche infolge seines Führerscheinentzugs angeordnet wurde.
Aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.07.2014 geht hervor, dass das menschenwürdige Existenzminimum durch die ALG II Leistungen sowohl für Alleinstehende als auch für Familien mit Kindern "noch" gewährleistet wird.
Einem am 04.09.2014 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d. Weinstraße (VG) zufolge steht ALG II Beziehern kein Anspruch darauf zu, dass ihnen der Zugang zur aktuellen Diensttelefonliste aller Mitarbeiter des Jobcenters samt der Angabe ihrer Zuständigkeitsbereiche gewährt wird.
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