Lohnwucher: Für Insolvenzgeld ist Tariflohn entscheidend
Das Sozialgericht Mainz (SG) hat mit einem Urteil vom 07.09.2018 die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. Den Richtern zufolge steht von Lohnwucher betroffenen Arbeitnehmern ein Insolvenzgeld zu, dass dem üblichen Tariflohn entspricht (Az.: S 15 AL 101/14).
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Donnerstag, 10. Januar 2019 Lohnwucher: Für Insolvenzgeld ist Tariflohn entscheidend