Zuverdienst bei Sozialleistungen immer wichtiger

Hartz 4 würde im Jahr 2023 nun final vom Bürgergeld abgelöst. Hierbei handelte es sich per se lediglich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II (ALG II) in Deutschland. Es ist somit eine staatliche Unterstützung für Menschen, die arbeitslos oder erwerbsunfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. ALG II soll dabei helfen, den Bedarf an Grundbedürfnissen wie Wohnen, Essen und Kleidung zu decken. Allerdings reicht das ALG II meistens nicht aus, um ein angemessenes Leben zu führen, und viele Empfänger sind auf einen Nebenverdienst angewiesen, um finanziell über die Runden zu kommen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie viel dazuverdient werden darf, ohne dass es zu Kürzungen beim ALG II kommt, und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Seit einigen Monaten steigt in Deutschland die Inflationsrate konstant und unerbittlich. Unerbittlich natürlich für alldiejenigen, die sowieso schon am Ende des Monats zu knapsen haben. Bei vielen Empfängern von Sozialleistungen ist eben noch viel Monat übrig. Grund für viele dagegen anzukämpfen, um nicht allzu viele Einschnitte im Leben erleiden zu müssen. Vor allem die Freizeitgestaltung leidet bei vielen Leistungsempfängern enorm. Hobbys können in vielen Fällen nicht mehr ausgeübt werden, so dass sich auch das allgemeine Empfinden notgedrungen verschlechtert. Schließlich handelt es sich immer noch um Menschen, die Spaß, Aktivitäten und Freizeitgestaltungen brauchen, um dem Alltagsstress und den Sorgen zu entfliehen.

Wieviel Geld darf mal als Leistungsempfänger dazuverdienen?

Die genaue Höhe des erlaubten Hinzuverdienstes bei Hartz 4, welches nun unter dem Begriff Bürgergeld läuft, im Jahr 2023 hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter und der familiären Situation des Leistungsempfängers sowie der Art und dem Umfang der ausgeübten Beschäftigung. Generell gilt jedoch:

  • Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren, die allein leben oder mit ihrem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, gilt ein monatlicher Freibetrag von 450 Euro. Verdienst darüber hinaus wird in der Regel zu 80 Prozent auf die Hartz-4-Leistung angerechnet.
  • Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gelten höhere Freibeträge. Pro Kind unter 18 Jahren wird ein zusätzlicher Freibetrag von 170 Euro monatlich gewährt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der genaue Hinzuverdienst immer individuell berechnet wird und von verschiedenen Faktoren abhängt. Es empfiehlt sich daher, bei konkreten Fragen zur Höhe des erlaubten Hinzuverdienstes bei Hartz 4 die zuständige Behörde zu kontaktieren.

Macht es das Bürgergeld einfacher?

Viele haben die Hoffnung gehabt, dass es aufgrund der Einführung des Bürgergeldes, zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse kommt. Neben weniger Sanktionen beim Bürgergeld soll es den Leistungsempfängern auch einfacher gemacht werden, neben den Leistungen noch zusätzliches Geld zu verdienen. Auch die Integration in neue Arbeitsfelder soll optimiert werden. Das Bürgergeld ist letztlich ein Konzept zur Reform der Sozialhilfe und Prunkstück der aktuellen Regierung. Im Vergleich zu Hartz 4 gibt es einige wichtige Änderungen:

  1. Vereinfachung: Das Bürgergeld soll einfacher und transparenter sein als Hartz 4, indem es verschiedene Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Wohngeld zu einer einzigen Leistung zusammenführt.
  2. Höhe des Geldbetrags: Der genaue Betrag des Bürgergeldes ist noch nicht festgelegt, aber es wird erwartet, dass es höher sein wird als das derzeitige Hartz-IV-Niveau, um sicherzustellen, dass Empfängerinnen und Empfänger in der Lage sind, ihre Grundbedürfnisse zu decken.
  3. Freibeträge: Im Bürgergeldkonzept sind Freibeträge vorgesehen, die es den Empfängerinnen und Empfängern erlauben sollen, bis zu einem bestimmten Betrag zu verdienen, ohne dass ihr Bürgergeld gekürzt wird. Das soll den Anreiz zur Aufnahme von Arbeit erhöhen.
  4. Wegfall von Sanktionen: Im Bürgergeldkonzept sind Sanktionen vorgesehen, jedoch nur in begrenztem Umfang und nur bei groben Pflichtverletzungen. Im Gegensatz dazu werden bei Hartz 4 Verstöße gegen die Auflagen oft mit Kürzungen des Geldbetrags bestraft.
  5. Vereinfachte Antragsstellung: Im Bürgergeldkonzept soll die Antragsstellung erleichtert werden, indem sie online oder per Telefon erfolgen kann und weniger bürokratische Hürden zu überwinden sind.
  6. Wegfall von Vermögensprüfungen: Im Bürgergeldkonzept sind Vermögensprüfungen vorgesehen, jedoch nur bei einem bestimmten Schwellenwert. Im Gegensatz dazu werden bei Hartz 4 Vermögen und Einkommen genau geprüft und können dazu führen, dass der Geldbetrag gekürzt wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Bürgergeld im Vergleich zu Hartz 4 eine vereinfachte, transparentere und bedarfsorientierte Sozialleistung darstellt, die den Empfängerinnen und Empfängern mehr Freiheit und Würde gibt und den Anreiz zur Aufnahme von Arbeit erhöht.