Amazon sorgt bei Spekulanten für Dämpfer

Es war der erneute Run auf die Kryptowährung Bitcoin. Kaum grassierten die ersten Gerüchte, dass Amazon die digitale Währung in Zukunft implementieren könnte, begann der Kurs des Bitcoins wieder rasant anzusteigen. Es ging sogar wieder Richtung Peak aus dem Frühjahr. Einige einschlägigen Fachzeitschriften prophezeiten sogar einen erneuten Boom der Kryptowährung, sofern sich die Gerüchte bewahrheiten sollten.

Die wichtige Marke von 40.000 US-Dollar ist aktuell beim Bitcoin geknackt. Doch was war geschehen? Vor einigen Tagen grassierten Gerüchte, dass eine potentielle Krypto-Integration bei Amazon stattfinden könnte. Die News waren so heiß, dass der Bitcoin innerhalb von Stunden rasant an Fahrt aufnahm. Glücklich konnten sich diejenigen schätzen, die frühzeitig auf das Pferd gesetzt hatten. In den Wochen davor sah es nämlich für den Bitcoin alles andere als gut aus. Am 20. Juli 2021 schloss die digitale Währung sogar unter 30.000 US-Dollar ab.

Amazon dementiert die Gerüchte um den Bitcoin

Nachdem die ersten Gerüchte um Amazon laut wurden, dachten viele Spekulanten an ähnliche Szenarien wie beim Ölpreis. Auch beim Öl gibt es seit dem 20. Juli einen rasanten Anstieg. Aufgrund der volatilen Kurse der Kryptowährungen ist jedoch beim Bitcoin wesentlich mehr Potential zu finden. So konnte der Bitcoin seit dem 20. Juli ganze 10.000 US-Dollar gut machen. Doch kurz nach dem Hype dementierte Amazon öffentlich eine potentielle Krypto-Integration. Dennoch schoss der Bitcoin weiterhin nach oben, ehe er es sich bei 40.000 US-Dollar gemütlich macht. Experten prognostizieren jedoch schon das „Adieu 40.000 US-Dollar“.

Investieren mit Hartz 4

Das Thema rund um das Investieren in Kryptowährungen geht durch alle Bevölkerungsschichten. Was viele nicht wissen ist, dass auch bei Hartz 4 investiert werden kann. Die Investments müssen sich hierbei lediglich im Rahmen des Schonvermögens halten. Man kann also auch mit Hartz 4 in Aktien investieren. Betroffene Personen, die auch Sozialhilfe und Hartz 4 angewiesen sind, müssten sich hierbei im Vorfeld beim zuständen Amt informieren. Das sogenannte „Schonvermögen“ besitzt jeder Hartz 4 Empfänger und kann beim Arbeitsamt berechnet werden. Zusätzliche Einnahmen, Dividenden oder Gewinnausschüttungen müssen jedoch in jedem Fall beim Amt gemeldet werden, da unter Umständen diese Erträge auf den Hartz 4 Satz angerechnet werden.