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Hartz IV: Sind Luxusvillen in Zukunft Schonvermögen?

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 13.11.2009 um 11:00 Uhr

Nach einem Fernsehbericht des ARD-Politikmagazins “Kontraste” denkt Schwarz-Gelb über eine Korrektur der äußerst großzügigen geplanten Neuregelungen zum Schonvermögen für ALG II Bezieher nach.

Der bisherige Planungsstand, nach dem selbstbewohnte Immobilien jedweder Größe auch dann nicht verkauft werden müssten, wenn der Eigentümer zum Hartz IV Empfänger wird, ruft innerhalb der Regierungskoalition Unbehagen hervor.

“Bei einer steuerfinanzierten Unterstützungsleistung ist eine Zwölf-Zimmer-Villa plus Gärtner nicht zu verantworten”, meint NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU). Der FDP-Politiker Heinrich Kolb erklärte hierzu.”Wir wollen mit Augenmaß die Dinge regeln.” Augenmaß heiße ihm zufolge, dass nicht alles möglich sein werde.

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bisher 5 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Wolfgang Lörcher am 15. November 2009 um 17:49 Uhr

    Ein Hartz IV-Empfänger wird sich ein großes Haus sowieso nicht leisten können, da er bei den Nebenkosten einem Mieter gleichgesetzt werden muss (lt. Bundessozialgericht). Folglich wird er verhungern, die Heiz- und sonstige Nebenkosten nicht bezahlen können. Somit sind solche Diskussionen überflüssig. Ansonsten bezieht sich die geplante Erhöhung des Schonvermögens nur auf die Alterssicherung, die dann spätestens beim Eintritt ins Rentenalter aufgebraucht werden muss. Die geplante Höhe des geschützten Vermögens macht einen dann immer noch von Sozialhilfe abhängig. Dort wird dann das Einkommen aus der Altersvorsorge angerechnet. Folglich verschiebt sich nur der Zeitpunkt der Anrechnung und ausser der Versicherung, die damit das Geld länger anlegen kann, hat niemand etwas davon. Wer wirklich glaubt, die FDP würde etwas für Arbeitslose und Transferempfänger tun, hat die Grundsätze dieser Partei eh nicht verstanden.

  2. Hartmut Holz am 16. November 2009 um 17:28 Uhr

    Das ist doch wieder einmal eine Pseudodiskussion über das
    Schonvermögen der Hartz IV Empfänger.

    Hier schiebt man dann die Luxusvillen vor, die sich diese
    Menschen sowieso nicht leisten können.

    Nein, man möchte doch am liebsten die Regelung wieder
    abschaffen, dass auch normale Wohnhäuser für Hartz IV
    Empfänger als Schonvermögen gelten und somit nicht
    verkauft werden müssen.

  3. Mausi am 17. November 2009 um 20:16 Uhr

    Hat Franjo Pooth Hartz4 beantragt oder worauf wollen die hinaus?

  4. Erlotan am 17. November 2009 um 21:48 Uhr

    Da kann sich Frau Schickedanz ja beruhigt zurück
    lehnen.

  5. Sale47 am 19. November 2009 um 22:14 Uhr

    Was “schon Vermögen” als H4 Empfänger?

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