Laut einer am 09.09.2016 ergangenen Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (SG) handelt es sich bei den neben einer nachgezahlten Opferentschädigung erhaltenen Zinsen um kein Einkommen im Sinne des SGB II.
Aus einer Untersuchung der Verbraucherzentrale geht hervor, dass eine Vielzahl von Geldinstituten gegen die gesetzlichen Richtlinien für das Basiskonto (Konto für Jedermann) verstößt.
Aus der vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsverordnung geht Medienberichten zufolge hervor, dass ALG II Bezieher von den Jobcentern in Zukunft nicht mehr mit 63 Jahren zum Eintritt in die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet werden sollen, insofern die Höhe ihrer Rente die Bedürftigkeit und folglich den Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter nach sich ziehen würde.
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