Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 25.04.2018 zulasten einer Patchworkfamilie geurteilt (Az.: III R 24/17). Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, wonach das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 194 Euro und für das dritte Kind 200 Euro beträgt. Ab dem vierten Kind sind es 225 Euro.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine neue Weisung an alle Jobcenter gegeben. Danach sollen die Mitarbeiter jedem Bezieher des ALG II eine Eingangsbestätigung über den fristgerechten Eingang eines Dokuments ausstellen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Hilfebedürftige dies ausdrücklich verlangt.
Der am 20.11.2017 ergangenen Entscheidung des SG Karlsruhe zufolge kommt eine zwölfwöchige Sperrzeit des Arbeitslosengeldes nicht in Betracht, wenn der Betroffene einen bestehenden Arbeitsvertrag kündigt, um an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen.
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