Nachrichten aus Oktober 2018

Betriebskostenguthaben ist Einkommen bei Hartz IV

Laut einem Urteil des Sozialgerichts Stuttgart (SG) handelt es sich bei einem Betriebskostenguthaben um Einkommen, welches vom Jobcenter bedarfsmindernd auf Leistungen im Sinne des SGB II angerechnet werden darf (Az.: S 11 SO 569/18).

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Mittwoch, 10. Oktober 2018
Betriebskostenguthaben ist Einkommen bei Hartz IV