Betriebskostenguthaben ist Einkommen bei Hartz IV
Laut einem Urteil des Sozialgerichts Stuttgart (SG) handelt es sich bei einem Betriebskostenguthaben um Einkommen, welches vom Jobcenter bedarfsmindernd auf Leistungen im Sinne des SGB II angerechnet werden darf (Az.: S 11 SO 569/18).
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Mittwoch, 10. Oktober 2018 Betriebskostenguthaben ist Einkommen bei Hartz IV