Nachrichten aus Mai 2022

Hartz 4 Sanktionen auch in Zukunft erlassen?

Derzeit werden die Hartz 4 Sanktionen, die teils von Grünen und Linken generell scharf kritisiert werden, ausgesetzt. Diese Aussetzung soll nach dem Beschluss der Ampel-Koalition bis in die Mitte nächsten Jahres hineinreichen. Doch damit nicht genug. Einige Politiker fordern nun, dass die Hartz 4 Sanktionen generell erlassen werden sollten, da diese Sanktionen Hartz 4 Empfänger per se unter Generalverdacht stellen. Ob es nun eine neue Hartz 4 Regelung kommen wird, ist jedoch eher unwahrscheinlich.

Engagement darf von Hartz 4 Empfängern erwartet werden

Die Mittelstandsvereinigung Baden Baden / Rastatt hatte sich hinsichtlich der Diskussionen um die Hartz 4 Sanktionen ebenfalls jüngst zu Wort gemeldet. Man erwarte von den Leistungsempfängern ein gewisses Engagement, denn immerhin ist es der Steuerzahler, der den Sozialstaat finanziert. Ergo dürfte man es nicht zulassen, dass bestimmte Hartz 4 Sanktionen wegfallen. Sofern man die Hartz 4 Sanktionen erlasse, würde man massiv den sozialen Frieden im Land gefährden. Steuerzahler könnten sich missverstanden fühlen und der Unmut könnte demnach wachsen. Personen, die auf Hartz 4 angewiesen sind, könnten somit die Leidtragenden der Entwicklung im Land werden.

Hartz 4 Empfänger unter Generalverdacht?

Das Leben für viele Empfänger von Sozialleistungen ist ohnehin nicht leicht. Knappe finanzielle Mittel und keine Möglichkeit Geld beiseite zu legen. Die Inflation in Deutschland und die steigenden Energiepreise tun hierbei ihr übriges. Viele Familien wissen schon gar nicht mehr, wie sie überhaupt den Monat rumkriegen sollen. So erlebt die Tafel in Deutschland aktuell einen neuen Ansturm, da Lebensmittelpreise über die letzten Monate massiv vom Preis angestiegen sind. Von den herkömmlichen Hartz 4 Regelsätzen kaum noch zu bezahlen. Nun könnte sich die Situation vieler Leistungsempfänger mit den Diskussionen über die Hartz 4 Sanktionen noch verschlimmern. Bei vielen wird nämlich ein falsches Bild der Erwerbslosen suggeriert. Somit befürchten viele Befürworter der Abschaffung aller Hartz 4 Sanktionen, dass Leistungsempfänger unter Generalverdacht gestellt werden könnten.

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Online-Glücksspiel bei ALG 2 erlaubt?

Für ein wenig Glücksspiel reicht das ALG II jedoch in der Regel aus. Dennoch stellt sich die Frage, ob Empfänger gesetzlich überhaupt legitimiert sind, glücksspielerischen Aktivitäten nachzukommen. Grundsätzlich kann die Antwort bejaht werden. Auch die Gewinne können unversteuert behalten werden. Allerdings gibt es eine Tücke im System. Der Bescheid des Arbeitslosengeldes kann aufgrund des höheren Einkommens verändert und die Leistungen damit gekürzt werden.

Online-Casinos in Deutschland

Das Geld reicht aus und gesetzliche Verstöße sind nicht zu befürchten. ALG-Empfänger können also wie jeder andere Bundesbürger bequem in Online-Casinos zocken. Doch welcher Anbieter kommt überhaupt in Frage? Die passende Antwort liefert www.onlinecasinosdeutschland.de. Das Branchenportal hat mehrere Glücksspielplattformen miteinander verglichen und stellt die besten digitalen Casinos in einer Bestenliste vor.

Glücksspielverbot für ALG-Empfänger? – Fall aus dem Jahr 2011

Grundsätzlich darf jeder Mensch in Deutschland lizensierte und legale Glücksspielangebote wahrnehmen. Dennoch sieht das Glücksspielgesetz einige Maßnahmen vor, um bedrohte und suchtanfällige Spieler zu schützen. Generell sollen deutsche Bürger nicht über ihre finanziellen Verhältnisse spielen dürfen. Diese Faustregel war der Knackpunkt eines Rechtsstreits im Jahr 2011 zwischen West-Lotto und Tipico. Das Landesgericht Köln entschied damals, dass Menschen mit geringem Einkommen oder Schulden vom Glücksspiel ausgeschlossen werden sollen. Das Urteil wurde allerdings in höherer Instanz vom Oberlandesgericht gekippt. Somit ist es also auch Menschen, die Hartz 4 oder andere Sozialhilfen beziehen, erlaubt, am Glücksspiel teilzunehmen. Die Richter des Oberlandesgericht kippten das Urteil aus erster Instanz, da in ihren Augen ein pauschales Verbot glücksspielerischer Aktivitäten für Empfänger von Sozialleistungen nicht gesetzeskonform war. Zwar sollen arme, überschuldete und einkommensschwache Menschen vor den potenziellen Gefahren des Glücksspiels geschützt werden, dafür bedarf es jedoch einer individuellen Prüfung. ALG-Empfänger allesamt abzuweisen war nach Meinung des Gericht eine Form der Diskriminierung.

Dürfen AGL-Empfänger ihre Glücksspielgewinne behalten?

Wer als ALG-Empfänger beim Glücksspiel gewinnt, darf die Gewinne steuerfrei behalten. Wichtig ist jedoch, dem Amt die Gewinne mitzuteilen. Empfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet. Die Verpflichtung gilt übrigens auch allgemein für jede Art von Extraeinkünften wie z.B. Geldgeschenke von Freunden oder Verwandten. Das Amt ist nicht dazu befähigt, Beträge für zuvor gezahlte Leistungen abzuziehen. Nichtsdestotrotz ändert sich durch einen Glücksspielgewinn das Einkommen. Das hat wiederum zufolge, dass sich auch der Bescheid des Arbeitslosengeldes verändert. Wer also einen großen Betrag per Glücksspiel gewinnt, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf weniger oder sogar auf gar kein ALG 2 einstellen müssen.

Geld nicht melden – ist das eine Option?

Nein, das ist keine Option! Dies Idee muss ganz deutlich verneint werden. Wer als ALG-Empfänger irgendeine Form von Mehreinnahmen unterschlägt, begeht Sozialleistungsbetrug. Dabei handelt es sich um keinen Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat, die weitereichende Folgen nach sich ziehen kann. Zudem wäre dieses Vorgehen moralisch verwerflich gegenüber der Solidargemeinschaft, die mit ihren Steuerzahlungen das Arbeitslosengeld finanziert. Die meisten Betrügereien dieses Art kommen in den meisten Fällen nach einigen Monaten oder Jahren ans Licht. Es macht entsprechend keinen Sinn, solch eine Straftat willentlich zu begehen. Meistens wird der Betrug durch das Anschwärzen durch andere Mitbürger aufgedeckt. In der Realität hat schon oft der Ex-Partner oder der ehemalige beste Freund das Amt den entscheidenden Hinweis gegeben.

Präzedenzfälle

Auch wenn die Unterschlagung der Extraeinkünfte ALG-Empfänger teuer zu stehen kommt, haben es viele Betroffene in jüngerer Vergangenheit versucht. In einigen Fällen kamen sie sogar mit ihrem Vorgehen durch. In anderen Beispielen hatten Empfänger dagegen aufgrund eines bürokratischen Fehlers Glück.
  • Ein ALG-Empfänger gewann bei einem Gewinnspiel einen Neuwagen, der auch beim Amt angegeben wurde. Am Bescheid änderte sich jedoch nichts. Als die Person das Auto jedoch verkaufte und der Erlös wiederum meldete, wurde der Bewilligungsbescheid aufgehoben und es wurde eine Rückerstattung der bereits ausgezahlten Leistungen gefordert. Vor Gericht ging diese Entscheidung jedoch nicht durch, da das Amt bereits beim Bewilligungsbescheid hätte aufpassen müssen. In diesem Fall handelte sich entsprechend um einen bürokratischen Fehler.
  • Im Jahr 2009 hatte ein ALG-Empfänger aus Essen bei der wohltätigen Lotterie Aktion Mensch insgesamt 500 Euro gewonnen. Das Amt rechnete das Geld als Einkommen und kürzte die Bezüge um jeweils 250 Euro für zwei Monate. Der betroffene Mann klagte dagegen vor dem Landessozialgericht, wurde jedoch abgewiesen.
  • Im Jahr 2016 hat ein ALG-Empfänger rund 10.000 Euro beim Glücksspiel gewonnen und den Betrag beim Amt angegeben. Daraufhin wurde dem Mann mitgeteilt, dass seine Bezüge für mindestens zehn Monate gestrichen werden. Er erhob Klage und bekam teilweise Recht. Das Gericht entschied, dass es sich bei dem Gewinn um einmalige Einnahmen im Sinne des Sozialgesetzbuchs handele, die auf sechs Monate zu verteilen sind. Daraufhin wurden dem Mann nur sechs Monate die Bezüge gestrichen.

Tipps zu ALG II und Glücksspiel

Tipp #01 Nicht selten kommt es vor, dass ALG-Empfänger ihre Gewinne in Online-Casinos auf ein Konto auszahlen, das nicht auf den eigenen Namen läuft. Die Idee: Geht der Geldgewinn auf das Konto des Partners, ist man fein raus. Das geht jedoch meistens nach hinten los. Die Glücksspielplattformen im Netz kontrollieren ganz genau, ob das Spielerkonto und das Bankkonto auf den gleichen Namen laufen. Mitunter kann es passieren, dass das Online-Casino die Abweichung als Verstoß gegen die AGB wertet. Tipp #02 Glücksspiel gehört nicht zur Grundversorgung, sondern ist ein Luxusgut. Auch wenn sich ALG-Empfänger finanziell arg einschränken müssen, gibt es in der Regel wichtigeres als Spielautomaten, Lotto oder Sportwetten. Aus diesem Grund sollten Glücksspiel nur betrieben werden, wenn Geld auch wirklich entbehrt werden kann. Tipp #03 Neider lauern um jede Ecke. Gerade Geldgewinne rufen Missgunst und neidische Blicke auf den Plan. ALG-Empfänger sollten sich entsprechend genau überlegen, wem sie vom Glücksspielgewinn erzählen.

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Hartz 4 Bonus offiziell beschlossen

Seit heute, dem 23.Mai 2022, ist das Entlastungs-Paket der Bundesregierung offiziell beschlossen. Nach einem langen hin und her können sich nun alle freuen, die von der Bonus-Zahlung profitieren. Die Sonderzahlung wird sich in erster Linie an Hartz 4 Empfänger richten. Grund war final die Kriegssituation, die neben der Corona-Pandemie der deutschen Wirtschaft gewaltig zusetzt. Die steigende Inflation sorgt letztlich dafür, dass der Hartz 4 Regelsatz aktuell meist gar nicht mehr ausreicht. Empfänger von Sozialleistungen müssen denn je den Gürtel enger schnallen. Bereits vor der Pandemie hieß es, dass die Hartz 4 Sätze kaum zum Leben ausreichen.

Steigende Inflation befeuerte Hartz 4 Bonus

Man kann davon ausgehen, dass die massiv ansteigende Inflation letztlich dafür gesorgt hat, dass das Entlastungs-Paket nun doch schneller verabschiedet wurde als eigentlich geplant. Man hatte sich nämlich seitens der Bundesregierung wahrschlich schwer getan. Kritik von allen Seiten gab es hinsichtlich des versprochenen Hartz 4 Bonus ohnehin genug. Neben den steigenden Preisen für Lebens- und Haushaltsmitteln sind auch die Energiepreise in diesem Jahr bereits enorm angestiegen. Die Benzin-Kosten befinden sich aktuell sogar auf einem Allzeithoch. Für sozial schwächere Personen, die auch Hartz 4 angewiesen sind, kaum noch zu bezahlen. Das Entlastungspaket, welches heute final beschlossen worden ist, umfasst unter anderem auch den Corona-Bonus, der allen Empfängern von Sozialleistungen theoretisch zustünde.

Entlastungs-Paket 2022 auf den Weg gebracht

Die Forderung nach Hartz 4 Zuschlag war seit Beginn der Pandemie enorm. Nun wird der versprochene Corona-Bonus sogar noch verdoppelt. Zunächst lag dieser nämlich bei lediglich 100 Euro. Nun wurde dieser bereits Ende März auf 200 Euro verdoppelt. Grund dafür könnte die rasante Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in Deutschland gewesen sein. Die Inflationsrate wird für den April 2022 bereits auf 7,4 Prozent geschätzt, was ein derzeitiges Rekordniveau in negativer Hinsicht bedeute. Laut des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll die Einmalzahlung im Juli dieses Jahres getätigt werden. Ein genaues Datum wurde jedoch noch nicht bekannt gegeben.

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