Nachrichten aus Januar 2023

1,2 Millionen Rückforderungsbescheide bei Hartz 4

Um das Geld wird seit jeher bei Hartz 4 gestritten. Dies wird sich beim Bürgergeld auch nicht ändern. Somit könnte der Optimismus seitens der Ampelkoalition schnell verfliegen. Schließlich steht man erneut in der Kritik. Die Linke forderte die Bescheide der Rückforderungen bei Hartz 4 an. Diese hatten es wahrlich in sich. In Summe waren es 1,9 Milliarden Euro, die von den Arbeitsämtern zurückgefordert werden müssten. Wenn man alle Leistungsempfänger zusammenrechnet, wäre dies ein Schnitt von 524 Euro pro Person, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Bagatellgrenze beim Bürgergeld soll Abhilfe schaffen

Damit man ein wenig an der Bürokratie bzw. Erbsenzählerei zurückschrauben kann, wurde beim Bürgergeld die Bagatellgrenze eingeführt. Diese besagt nämlich, dass erst Beträge ab 50 Euro zurückgefordert werden können. Bei dem damaligen Hartz 4 wurde nämlich jeder Betrag, mag es nur so klein gewesen sein, zurückgefordert und schriftlich angemahnt. Dieser hätte sogar wenige Cents betragen können. Spaltet das Bürgergeld die Gesellschaft also weiterhin? Dies wird die Zukunft zeigen. Schließlich können beim Bürgergeld noch keine fundierten Meinungen erhoben werden. Ob sich durch die Bagatellgrenze beim Bürgergeld der Arbeitsaufwand minimieren lässt, wird sich ebenfalls noch zeigen müssen. Wie man sieht, sind die Rückforderungen bei den Sozialleistungen per se überdimensional hoch. Doch was ist der Grund der vielen Rückforderungen?

Die Aufnahme von Arbeit meistens der Grund

Bei den Rückforderungen handelt es sich laut Jobcenter meistens um Fälle, wo eine Arbeit wieder aufgenommen worden ist und diese gar nicht oder zu spät gemeldet wurde. Dabei ist es egal, ob man als Leistungsempfänger in die Selbstständigkeit ging oder einen Beruf/Job angenommen hat. Auch ein Mini-Job muss gemeldet werden. Schließlich beeinflussen alle Nebeneinkünfte den Hartz 4 Satz bzw. aktuell den Satz des Bürgergeldes. Auch der Bezug anderer Sozialleistungen wie Wohngeld wurden teils nicht oder zumindest nicht korrekt gemeldet. Jedoch wurden nicht alle Rückforderungen bis zum Äußeren vollzogen. Laut den Daten der Arbeitsämter wurden ganze 1.026.251 Fälle Erlasse im Jahr 2021 gestellt. Dies macht im Jahr 2021 einen Anteil von 28 Prozent aus. Teil-Erlasse wurden jedoch äußerst selten gestellt. Hier liegt die Zahl im Jahr 2021 bei gerade einmal 35.

weiterlesen

Kündigung erhalten: Was passiert als Nächstes?

Bei einer Kündigung gibt es einige Dinge zu tun und zu beachten. Je schneller Sie reagieren, desto besser sind die Aussichten auf eine positive Entwicklung Ihrer Situation. Ein Jobverlust ist eine echte Herausforderung. Wer hier einen kühlen Kopf bewahrt, kann das Schlimmste vermeiden.

In diesem Artikel gibt es die wichtigsten Tipps dafür, was nach einer Kündigung zu tun ist. In manchen Fällen ist die Kündigung nicht gerechtfertigt. Dann muss man schnell reagieren und dagegen vorgehen. Wir erklären Ihnen, wie Sie optimal mit einer Kündigung umgehen.

Welche Folgen kann eine Kündigung haben?

Wer seinen Job verliert, steht in vielen Fällen vor einer schwierigen finanziellen Lage. Ein wichtiges Mittel ist in dieser Situation das Arbeitslosengeld, das Sie erhalten, wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Allerdings kommt es in bestimmten Fällen vor, dass Sie nach einer Kündigung eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld erhalten. Das passiert auch, wenn Sie ohne triftigen Grund selbst kündigen. Werden Sie vom Arbeitgeber aufgrund ihres Verhaltens entlassen, kann es eine Sperre geben. Auch im Falle eines Aufhebungsvertrages kann das Arbeitslosengeld unter Umständen gesperrt werden. Im Falle einer Kündigung lohnt sich eine genaue Prüfung. Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, sollten Sie sich rechtlichen Beistand suchen. Möglicherweise ist die Kündigung nicht wirksam. Während einer Kündigungsschutzklage besteht in vielen Fällen ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Weitere Tipps hierzu gibt es bei rightmart.de.

Nicht lange warten: Ist eine Kündigungsschutzklage möglich?

Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich vor Gericht gegen die Kündigung Ihres Arbeitgebers zur Wehr setzen. Dabei dürfen Sie keine Zeit verlieren. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Wer diese Frist verpasst, muss die Kündigung akzeptieren, selbst wenn sie sich als unwirksam herausgestellt hätte. Für diese rechtlichen Schritte sollten Sie sich an einen Anwalt mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht wenden.

Was ist Weiterbeschäftigungsanspruch?

Während die Kündigungsschutzklage läuft, kann es lange dauern, bis ein Urteil gefällt wird. In manchen Fällen ist es möglich, dass Sie in dieser Zeit das bisherige Arbeitsverhältnis fortsetzen können. Bis geklärt ist, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist, bleiben Sie also weiter in Ihrem Job, erledigen Ihre Arbeit und erhalten die entsprechende Vergütung.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Nicht jede Kündigung ist auch wirksam. Deshalb sollten Sie alles genau überprüfen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigung überreicht. Für eine ordentliche Kündigung muss der Arbeitgeber die korrekte Kündigungsfrist einhalten. Doch selbst dann kann die Kündigung durch formale Fehler oder eine nicht ausreichende Begründung unwirksam sein. Eine Kündigung muss in schriftlicher Form mit Unterschrift vorgelegt werden. Werden die Richtlinien nicht eingehalten, besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Selbst wenn die Kündigung formal korrekt und fristgerecht erfolgt, muss sie gut begründet sein. Wenn Sie Ihre Arbeit aufgrund einer Erkrankung langfristig nicht mehr ausführen können, ist das eine ausreichende Begründung. Auch wenn Sie sich schlecht benommen oder verantwortungslos verhalten haben, kann nach mehrmaliger Ermahnung eine Kündigung gerechtfertigt sein. Ihr Arbeitgeber kann Sie auch aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Hier muss die Begründung nach vielen Kriterien erfolgen.

Fazit: So geht man mit einer Kündigung um

Wenn die Kündigung auf Ihrem Schreibtisch landet, sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. Prüfen Sie die Dokumente genau und wenden Sie sich an einen fachlich kompetenten Anwalt. Im Falle einer Kündigung haben Sie einige Möglichkeiten, sich rechtlich dagegen zu wehren. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage ist nicht lang, deshalb sollten Sie nicht zögern. Eine Kündigung kann schwere Auswirkungen auf Ihr Leben haben. Schöpfen Sie alle Möglichkeiten aus, um Ihre Situation leichter zu bewältigen. Möglicherweise haben Sie eine Chance auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung. Das kann dabei helfen, diese Zeit zu überbrücken.

weiterlesen

Förderung der Menschen 2023 stärker im Fokus

Leider ist die einjährige Aufklärung nicht zu allen durchgedrungen, da noch immer Stimmen laut werden, dass viele Leistungsempfänger nicht wissen, was auf ihnen nun im Jahr 2023 zukommt.

Ampelregierung stolz auf das Bürgergeld

Auch wenn sich noch nicht alle an das Bürgergeld gewöhnt haben, scheint der Plan der Ampelregierung aufgegangen zu sein. Die Verabschiedung der finalen Gesetze rund um das Bürgergeld war für sie sehr zufriedenstellend. Vertreter der Parteien konnten in den letzten Monate die zukünftigen Vorgänge erklären und wiesen darauf hin, dass man zum Hartz 4 wesentliche Fortschritte machen werden. Zum einen soll es den Leistungsempfängern mit der Erhöhung leichter fallen über die Runden zu kommen. Zum anderen sollen aber die Förderungsmaßnahmen mehr im Fokus stehen, so dass Arbeitslose schneller wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Somit stünde die Förderung der Menschen mit dem Bürgergeld stärker im Fokus als es noch beim Hartz 4 war. Die finanziellen Vorteile sind im Vergleich zu den Hartz 4 Sätzen bekannt. Für Alleinstehende Leistungsempfänger gibt es nun 502 Euro im Monat. Dies sin 53 Euro mehr als beim Hartz 4. Hier hatte man sich ein wenig an der steigenden Inflationsrate orientiert. Laut den Meinungen des Paritätischen Verbandes ist die Erhöhung jedoch zu niedrig. Generell stand die Anhebung der Bürgergeldsätze oft zur Diskussion. Kritik gab es bei der Festsetzung von beiden Seiten. Kritiker sehen keinen Mehrwert bei der Arbeit, wenn man als Leistungsempfänger an ähnliche Einnahmen kommt. Das Bürgergeld spaltet die Gesellschaft somit bereits im Vorfeld.

Sanktionen beim Bürgergeld

Im Vorfeld wurde seitens der Ampelregierung angekündigt, dass es im ersten halben Jahr eine gewisse „Vertrauenszeit“ geben solle. In dieser Zeit wären potenziell Sanktionen in Form von Leistungskürzungen der Sozialleistungen nur begrenzt möglich gewesen. Generell sollten die meisten Sanktionen sogar komplett wegfallen. Dies stieß der CDU/CSU jedoch bitter auf. Das Bürgergeld solle nämlich im Zeichen des Förderns stehen. Dies war auch so angekündigt. Man kritisierte die Entwicklung, welche das Bürgergeld einschlage könnte. Das Bürgergeld als soziale Hängematte hätte sich schnell in den Köpfen der Leistungsempfänger verankern können. Nach längerer Diskussion hatte man sich darauf geeinigt, dass die „Vertrauenszeit“ bei der Einführung des Bürgergeldes nun wegfällt. Betroffene Personen, die zum Beispiel ihren Pflichten nicht nachkommen, können somit von den Ämtern sanktioniert werden. Kürzungen von 20 bis 30 Prozent könnten die Folgen sein.  

weiterlesen

Weitere News aus Januar 2023

Dienstag, 10. Januar 2023
1,2 Millionen Rückforderungsbescheide bei Hartz 4

Dienstag, 10. Januar 2023
Kündigung erhalten: Was passiert als Nächstes?

Freitag, 6. Januar 2023
Förderung der Menschen 2023 stärker im Fokus

Freitag, 6. Januar 2023
Berufsfelder mit Potential