Frank Jürgen Weise, Chef der Bundesanstalt für Arbeit, bringt eine Kürzung der Hartz IV Leistungen für Jugendlich auf ein Niveau am unteren Rande der Ausbildungsvergütungen ins Gespräch.
Der Begriff der Wohnungserstausstattung meint nicht nur die Ausstattung mit einer kompletten Wohnungseinrichtung, sondern erfasst auch einzelne Einrichtungsgegenstände. Zu diesem Urteil kam der 14. Senat des Bundessozialgerichts (Az. B 14 AS 64/07 R).
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel stellte in einem Urteil (B 14 AS 45/07 R) fest, das dem Verlangen des ALG II Trägers auf Vorlage von aktuellen Kontoauszägen sowie einer Kontenübersicht und der Lohnsteuerkarte grundsätzlich im Rahmen der Mitwirkungspflichten gemäß § 60 I Nr 3 SGB I Folge zu leisten ist.
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