Laut einer am 23.05.2013 ergangenen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) darf ein nach dem SGB II sanktioniertes Fehlverhalten eines Angehörigen der Hartz IV Bedarfsgemeinschaft nicht zur faktischen "Mithaftung" der übrigen Hilfebedürftigen führen.
Das Bundessozialgericht (AZ: B 4 AS 79/12 R) hat am 23.05.2013 entgegen der Vorinstanz (Az.: L 12 AS 639/12) entschieden, dass es sich bei der erstmaligen Beschaffung eines Jugendbettes durchaus um eine Erstausstattung für die Wohnung im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II handelt.
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, äußerte sich in einem Zeitungsinterview zu der Frage, unter welchem Umständen Jobcenter Facebook und andere soziale Netzwerke im Internet zur Recherche einsetzen dürfen.
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