Aus einem am 29.05.2013 ergangenen Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) geht hervor, dass Jobcenter für die Teilnahme an Demonstrationen nicht aufkommen müssen (Az.: L 12 AS 214/12).
Einem Bericht der "Rheinischen Post" (RP) zufolge kommt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in seinen neuesten Berechnungen zum Ergebnis, dass in Deutschland circa zwei Millionen Menschen dauerhaft auf Leistungen im Sinne des SGB II angewiesen sind. Zu beachten ist, dass die DGB-Studie auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) beruht.
Einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) zufolge steht Sozialhilfe beziehenden Eltern eines gehörlosen Kindes kein Anspruch auf Kostenübernahme für einen Gebärdensprachkurs zu.
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