Der Wirtschaftsauskunftei Bürgel zufolge mussten im Jahr 2014 lediglich 115.000 Bundesbürger Privatinsolvenz anmelden, womit die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr 2013 um rund zurückgegangen ist.
Das Finanzgericht Münster (FG) urteilte am 20.10.2014, dass kein Anspruch auf eine Verlängerung für den Bezug von Kindergeld besteht, insoweit das Kind im Zeitraum nach der Aussetzung des gesetzlichen Grundwehrdienstes zum 01.07.2011 einen freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat.
Aus einem am 12.01.2015 ergangenen Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) geht hervor, dass eine vorläufige Gewährung von Leistungen im Sinne des SGB II lediglich dann in Betracht kommt, insoweit die Hilfebedürftigkeit lückenlos offen gelegt und bewiesen werden kann.
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