Dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) zufolge steht einem Hartz IV Aufstocker ein Darlehen zur Anschaffung eines PKW zu, insoweit ansonsten die Erwerbslosigkeit droht.
Das Sozialgericht Dortmund (SG) stellte mit einem am 18.05.2015 ergangenen Urteil klar, dass einem wegen Internetbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Erwerbslosen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung zum Automobilkaufmann verweigert werden dürfen.
Aus einem am 16.03.2015 ergangenen Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (SG) geht hervor, dass einer 29 Jahre alten Hartz IV Empfängerin durchaus zugemutet werden kann, pro Woche drei Bewerbungen zu schreiben.
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