Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) stellte mit einer unter dem Aktenzeichen L 7 So 4619/15 verhandelten Entscheidung klar, dass es sich bei einer behaupteten drohenden Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland um kein anzuerkennendes Rückkehrhindernis handelt.
Das Sozialgericht Heilbronn (SG) hat mit einer am 23.06.2016 ergangenen Entscheidung die Rechte aller Bezieher von Leistungen im Sinne des SGB II gestärkt.
Familien müssen zwar häufig höhere finanzielle Belastungen schultern als alleinstehende Menschen, jedoch haben sie als Familie auch einen speziellen Zusammenhalt, in dem die Lasten entsprechend ausgeteilt werden.
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