Nachrichten aus Februar 2020

Jobcenter zu Geldstrafe verurteilt

In Nordhausen kam es vor kurzem zu einem brisanten Fall. Das Jobcenter Nordhausen weigerte sich Unterkunftskosten in angemessener Höhe zu zahlen. Nicht der erste Fall wie es sich herausstelle. Beim Prozess ging es letztlich um acht Fälle, was eine Gesamtgeldstrafe von 2.400 Euro für das Jobcenter mit sich brachte. Das Jobcenter zahlte schlicht weg nicht die angemessenen Wohnkosten für Hartz IV Bedarfsgemeinschaften. In dem laufenden Fall ging es sogar um ganze fünf Bedarfsgemeinschaften, die trotz Beschwerden die Wohnkosten nicht zugesprochen bekommen haben.

Jobcenter muss Mietobergrenzen begründen

Im Grundsatzurteil des Sozialgerichtes forderte man, dass das Jobcenter Nordhausen ihre Mietobergrenzen schlüssig zu begründen hat, oder sich eben an die angemessenen Kosten für Heizung und Unterkunft zu orientieren. In dem aktuellen Fall ging das Jobcenter überraschend leer aus. Doch in vielen anderen Landkreisen sind Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger viel zu niedrig bemessen. Grund dafür ist, dass diese über Jahre hinweg nicht angepasst worden sind. Dieser Rattenschwanz sorgt letztlich auch dafür, dass viele hilfsbedürftige Familien vor großen Problemen stehen, was den Wohnraum und die Finanzen betreffen. Der ungedeckte Teil der Miete muss dann im schlimmsten Fall vom Hartz-IV-Bezug bzw. aus dem Regelsatz des Hartz IV aufgestockt werden. Geld, was am Ende des Monats im schlimmsten Fall fehlen könnte. Schließlich ist der Regelsatz von Hartz IV ohne hin schon sehr niedrig bemessen und das Einkommen des Haushalts sehr gering. Vor allem in Großstädten tritt dieses Problem immer häufiger auf. Wohnungen sind für Hartz-IV-Bezieher zu teuer, so dass diese aus den Ballungsgebieten verdrängt werden. Stocken die Haushalte dann aus dem Hartz-IV-Regelsatz die Unterkunftskosten auf, so muss man umso mehr knapsen, was die restliche Monatsplanung angeht.

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Guthabenkonto trotz SCHUFA möglich

Damit jede Person auch die Möglichkeit besitzt bargeldlos zahlen zu können, hat man bereits 1909 sich diesbezüglich Gedanken gemacht und eigens den Postcheckdienst eingeführt. Ab 1995 folgte dann die freiwillige Selberverpflichtung der Kreditinstitute ein Jedermann-Konto einzuführen, was eben das heutige Guthabenkonto umgangssprachlich bezeichnet.

Guthabenkonto ohne Abfrage der SCHUFA

Studien zeigen, dass knapp 7 Millionen Deutsche einen negativen SCHUFA-Eintrag besitzen. Ein sehr hoher Anteil bemessen an der Einwohnerzahl Deutschlands. Theoretisch würde dieser großen Anzahl an Menschen die Eröffnung eines Girokontos mit samt eines Dispositionskredits verwehrt werden. Eine negative SCHUFA oder ggfs. eine Insolvenz stellen in Deutschland somit ein großes Problem dar, da man schließlich auf ein Konto angewiesen ist. Wie auf guthabenkonto.net näher beschrieben, bietet sich alternativ ein Guthabenkonto an. Dennoch sollte man sich vorab über potentiell anfallende Kosten informieren. So sind Konten trotz SCHUFA meist nicht gebührenfrei. Oftmals verlangen Kreditinstitute jedoch die gleichen Gebühren wie beim herkömmlichen Girokonto. Bei der Eröffnung eines sogenannten Guthabenkontos spielen monatliche Einnahmen keine Rolle. Ergo dürfen Antragsteller, welche Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen beziehen nicht abgelehnt werden. Ebenso gibt es seitens der ZKA die Vorgabe auch Antragsteller mit SCHUFA-Einträgen nicht primär abzulehnen. Es wird jedoch den potentiellen Kunden des Kreditinstituts geraten direkt beim Eröffnungsgespräch auf sämtliche Problematiken hinzuweisen und keine negativen Merkmale zu verheimlichen. Mit dem Guthabenkonto können die Kunden ganz normal über online Banking verfügen. Demnach sind Überweisungen aller Art möglich, sofern sich das Konto im Plus befindet. Jedoch ist es dem Kunden mit einem Guthabenkonto nicht möglich via Karte zu zahlen. Mit seiner Kontokarte kann er jedoch an jedem Geldautomaten des Kreditinstituts Bargeld abheben, sofern eben dieses Konto für den Fall gedeckt ist.

Mit negativer SCHUFA meist kein Dispo

Bei jeder Eröffnung eines Girokontos erfolgt in der Regel eine Abfrage der SCHUFA. Jedes Kreditinstitut muss nämlich die Bonität des potentiellen Kunden prüfen. Sofern negative Einträge, also Schulden, vermerkt sind, kann die Bank die Eröffnung eines Girokontos ablehnen. Mit der Absage der Eröffnung eines Girokontos geht auch meist die Ablehnung eines Dispositionskredites einher. Negative Einträge bei der SCHUFA können schnell geschehen. Nicht bezahlte Handyrechnungen und nicht gezahlte Kreditraten sind meist der Hauptgrund für negative Einträge bei der SCHUFA. Sofern dem Kunden die Eröffnung eines herkömmlichen Girokontos verwehrt wird, kann dieser ein sogenanntes Guthabenkonto eröffnen. Seit 2014 liegt nämlich seitens des Europäischen Parlaments ein Beschluss vor, der vorsieht, dass allen EU-Bürgern zumindest ein Anspruch eines „Basis-Girokontos“ zusteht.

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Diskriminierung bei Hartz IV

Der gewohnte Alltag von vielen Hartz-IV-Empfängern oder ganzen Haushalten ist nicht immer leicht zu meistern. Oft muss man hart kalkulieren und dahingehend Abstriche in puncto Lebensqualität machen. Das Leben von der Hand in den Mund mit Hartz-IV ist alles andere als einfach. Somit haben Hartz-IV-Bezieher es sowieso schon mit vielen Hindernissen zu tun, welche sie bewältigen müssen. Doch auch das Thema der Diskriminierung in Deutschland wird oftmals totgeschwiegen. So ist vor allem die Wohnungssuche für Hartz-IV-Bezieher nicht immer einfach. Ganz im Gegenteil, denn immer häufiger grenzt die Wohnungssuche einer Schikane, welche sich die Personen ausgesetzt sehen.

Hartz-IV-Empfänger mit Problemen bei der Wohnungssuche

Eine Hausverwaltung im ostdeutschen Magdeburg sorgte mit einer Vermeldung auf der eigenen Internetpräsenz für Aufsehen. Dort hieß es, dass an Hartz-IV-Empfängern und Migranten keine Vermietung erfolgt. Diesen Skandal deckte nun der MDR auf. Sofort schalteten sich auch Anwälte ein, welche vermeldeten, dass es sich hierbei um einen klaren Fall von Diskriminierung handelt. So sieht das Gesetz vor, dass man nicht aufgrund von Alter, Ethnie, Geschlechts diskriminiert werden darf. Somit verstößt die Äußerung der Hausverwaltung klar gegen das AGG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Diskriminierung nicht immer offensichtlich bei Hartz IV

In dem Fall der Hausverwaltung aus Magdeburg erfolgte die Diskriminierung offensichtlich. Doch erfolgen Diskriminierungen gegenüber Randgruppen oder Hartz-IV-Empfängern oftmals verdeckt. Ausgrenzungen sind in jedem Fall zu melden. Auch wenn Leistungsbezieher es vor Gericht meist schwer haben den Tatbestand zu belegen und Schadenersatz zu fordern. Ob Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen, das Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, dass keine Diskriminierung aufgrund des sozialen Status erfolgen darf.  

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