Nachrichten aus April 2020

Wenn Hartz-IV nicht mehr ausreicht

Aktuell befindet sich Deutschland in einer Art Ausnahmesituation. Diese macht sich zum einen stark bei mittelständischen Unternehmen bemerkbar, zum anderen aber auch bei den ohnehin schon arg gebeutelten Bedürftigen. Vor allem Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, haben mit großen Problemen zu kämpfen. Oftmals wird jeder Cent doppelt und dreifach gedreht, damit man bis zum Monatsende über die Runden kommt. Doch aufgrund von Corona und der dazugehörigen Einschränkungen sind vielerorts die Tafeln geschlossen, was viele hilfsbedürftige Menschen große Sorgen bereitet.

Lebensmittelpreise im Vergleich zum Vorjahr gestiegen

Menschen, die von Hartz IV Leben stehen aktuell vor großen Planungsschwierigkeiten. Schon damals war es gerade für Familien äußerst problematisch mit dem wenigen Geld zu haushalten. Oftmals griff man zu günstigen Produkten, um überhaupt den ganzen Monat mit den Sozialgeldern auszukommen. Doch dieses Ausweichen auf die sogenannten Billigprodukte ist aktuell kaum noch möglich. Der Grund dafür sind die weiterhin andauernden Hamsterkäufe, die sich vermehrt auf die günstigen Produkte auswirken. Günstige Produkte sind in der Regel schlecht zu bekommen. Ebenso kommt dazu, dass die gestiegenen Preise der Lebensmittel sich zusätzlich noch auf die Hartz IV Leistungsempfänger auswirken. So ist ein Preisanstieg von knapp 3,5% zum Vorjahr im Schnitt zu verzeichnen. Bei Fleisch und Wurstwaren sind es gar 11,4%.

Belastung von Hartz IV Bedürftigen immens

Aufgrund der Pandemie können Hartz IV Bedürftige derzeit nicht auf günstige Produkte von der Tafel zurückgreifen, da diese schließen mussten. Dadurch müssen viele Familien sich anderweitig um Lebensmittel kümmern. Alternativ bleibt eben nur der Gang in den wesentlich teureren Supermarkt. Allerdings sind auch hier viele günstige Produkte ausverkauft. Die Belastung bei Bedürftigen ist demnach durch den Virus und den Folgen ungleich höher.

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Zugang zu Hartz IV Leistungen erleichtert

Deutschland hat in Zeiten von Covid-19 in vielen Bereichen Unterstützung gezeigt. So wurde für Hartz-IV Bezieher eigens der Paragraph 67 SGB II eingeführt, welcher den Zugang zu Leistungen von Hartz IV vereinfachen soll. Dieser Paragraph wurde kurzerhand aus dem Boden gestampft und zählt zum Sozialschutz-Paket, welches zur aktuellen Ausnahmesituation verabschiedet wurde.

Automatische Weiterbewilligungsanträge

Sofern eine Bewilligung von Leistungen aktuell endet bzw. ausläuft, so wird das Antragserfordernis des Leistungsbeziehers vorerst ausgesetzt. Ergo müssen zum aktuellen Zeitpunkt Bedürftige keinen Antrag auf Weiterbewilligung stellen, da die unter Annahme der Voraussetzungen nahtlos weiterläuft. Diese umfasst im Regelfall 12 Monate und bei vorläufiger Leistungsgewährung 6 Monate nach Paragraph 41a SGB II.

Verwirrung von Seiten der Agentur für Arbeit

Für missverständliche Informationen sorgt jedoch aktuell die Agentur für Arbeit selbst. Auf der Internetplattform drückt man sich bezüglich der Anträge und der Prüfungserleichterung sehr kompliziert und lückenhaft aus. So gibt es einen Button, wo man einen Antrag erstellen kann, welcher jedoch nicht anklickbar ist. Jedoch steht in den Informationen zuvor, dass kein Antrag gestellt werden muss. Zudem kommt dazu, dass die Agentur für Arbeit auf der Internetseite die Zeiträume, regulär zwölf oder eben sechs Monate, auslässt. Die Corona-Krise sorgt demnach nicht nur in der restlichen Arbeitswelt für Chaos und Improvisation. Die Agentur für Arbeit scheint ebenso davon betroffen zu sein. Aufgrund des entstandenen Chaos durch Corona sind viele Bedürftige und Hartz-IV Bezieher besorgter denn je. Dies ist auch der Grund, warum viele Betroffene sich befürchten entscheidende Fehler bei der Beantragung der Weiterbewilligung zu machen, weshalb viele vorsorglich Weiterbewilligungsanträge gestellt haben. Auch telefonisch kommt vielerorts Besorgnis auf, denn Mitarbeiter des Job-Centers sind scheinbar nicht in jedem Fall dahingehend informiert und tragen zusätzlich noch Falschinformationen aus. In einigen Fällen berichten langjährige Leistungsbezieher, dass sie telefonisch darüber aufgeklärt worden sind, die Bewilligungsanträge weiterhin stellen zu müssen.

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