Nachrichten aus Mai 2020

Hartz IV aufgrund von Hilfen verweigert

Der Sinn der aktuellen – von vielen Unternehmern ein Notwendigstes – Hilfspakete zur Corona Bewältigung sollen kurzfristige finanzielle Engpässe überbrücken und dem Unternehmer vor einer Insolvenz bewahren. Die Liquiditätshilfen, die vielerorts bereits geflossen sind, sollen die laufenden Kosten des Betriebes decken, damit der Unternehmer nicht kurzfristig Schulden anhäuft oder gar in eine Pleite getrieben wird. Auch von den Ländern wurde gesagt, dass die Hilfspakete zur Deckung der Fixkosten des Unternehmers verwendet werden müssen. Ergo dienen diese nicht zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes. Dies inkludiert die Miete der privaten Wohnung sowie die Beschaffung von Lebensmitteln. Damit steht für Katja Kipping fest, dass der Anspruch auf Hartz IV Leistungen davon unberührt sein muss.

Jobcenter lehnt Hartz IV Antrag aufgrund von Hilfe ab

Eine sehr fragwürdige Entscheidung fällte ein Jobcenter in Nordrhein-Westfalen, wo einem Selbstständigen den Antrag auf Hartz IV Leistungen untersagt worden ist, obwohl dieser nachweislich zurzeit kein Einkommen vorweisen kann. Die Begründung der Ablehnung des Bescheides liegt in der Tatsache, dass der Antragsteller keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen zur Grundsicherung hat, da er bereits zuvor vom Land Corona-Hilfen bekommen hat. Katja Kipping betonte öffentlich noch einmal, dass Wirtschaftshilfen keinerlei Einkommen darstellen, sondern lediglich für einen kurzfristigen Ausgleich der laufenden Betriebskosten genutzt werden müssen. Auch das Land NRW stellt klar, dass die Soforthilfen nicht als Einkommen auf das Hartz IV angerechnet werden. Laut Kipping sind pauschal abgelehnte Anträge wie in dem Fall des Unternehmers aus Nordrhein-Westfalen indiskutabel.

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Familien mit Hartz IV Anspruch auf Tablet

Die Selbstverständlichkeit von internetfähigen PC, Notebooks oder Tablets ist bei wohlhabenden Familien gegeben. Hier gehört das Smartphone samt Tablet vielerorts bereits zum Alltag, was es in der heutigen Zeit auch tun sollte. Länder gen Norden wie Dänemark oder Skandinavien machen es bereits vor. Gerade das Schulsystem ist in Sachen Digitalisierung und Home Schooling Lichtjahre voraus. Man kann sogar davon sprechen, dass Deutschland in diesem Punkt abgehängt wurde.

Hartz 4 Familien haben Anspruch auf mobile Endgeräte

Da es sich bei Tablets mittlerweile um elementare und unverzichtbare Geräte zur besseren Ausbildung von klein bis groß handelt, sollten diesen hilfsbedürftigen Familien auch kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Gerade bei der schulischen Laufbahn dürfen Kinder aus Hartz IV Familien keinen Nachteil entwickeln. So entschied jüngst das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen, dass Familien, die Sozialleistungen beziehen beim ansässigen Jobcenter einen Computer oder eben ein Tablet beantragen können. Schließlich würde ein fehlendes Unterstützen hilfsbedürftiger Familien zu einer sozialen Ungerichtigkeit führen. Schüler könnten somit auf der Strecke bleiben und den Anschluss verlieren, was weitaus größere Probleme in Zukunft mit sich führen würde.

Beantragung für PC vom Jobcenter abgelehnt

Ein Negativbeispiel ereignete sich bei einem Anliegen einer Gymnasiastin, welche zwingend für schulische Maßnahmen zur Corona-Zeit und des damit verbundenen Home Schoolings einen PC benötigte. Obwohl auch die Schule die Notwendigkeit eines PCs zum Ausdruck brachte und dies dem Jobcenter mitteilte, wurde der Antrag abgelehnt. Erst als die Schülerin vor das Landesgericht zog, wurde ihr letztlich die Beantragung eines PC zugesprochen.  

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Hilfestellungen für EU-Bürger: Deutschland bietet Sozialleistungen an

Mit riesigen Summen hat sich Deutschland stark gemacht, seine Bürger vor den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu schützen. Sofortleistungen für Selbstständige und Kleinunternehmen, Stundungen von Kredit- oder Mietzahlungen oder die vereinfachte Regelung der Beantragung von Kurzarbeit zeugten von unkomplizierter Hilfe. In vielen Fällen verschafften diese Optionen den Bürgern und Arbeitgebern mehr Freiraum zum Handeln. Diese Anpassungen und Hilfestellungen gelten in erster Linie den Bürgern der Bundesrepublik Deutschlands. Doch Corona wirft auch diese festen Regelungen durcheinander und sorgt für Lockerungen in den Antragstellungen. Hinsichtlich der Sozialleistungen, die von EU-Bürgen im Normalfall nur unter hürdenreichen Anträgen und Vorlagen von zahlreichen Dokumenten beantragt werden können, wurden gleichfalls Änderungen vorgenommen. Aufgrund geschlossener Grenzen besteht für viele mittellose EU-Bürger keine Möglichkeit der Rückkehr in ihre Heimatländer, in denen oftmals schlechtere Zustände herrschen. Hier greift die Sonderregelung der Sozialbehörde.

Gemeinsam gegen die Krise

Möglich machen dies die Überbrückungsleistungen, die im Sozialgesetzbuch verankert sind. Im Normalfall müssen EU-Bürger belegen, dass sie gewillt sind auszureisen. Der derzeitige Stopp des Reiseverkehrs sowie geschlossene Grenzübergänge hebeln diesen Passus aus. Selbst wer in sein Heimatland zurück möchte, kann dies nicht tun. Was für die Betroffenen eine erhebliche Erleichterung darstellt, bringt die Jobcenter an die Grenzen des Möglichen. Unzählige Anträge, die teilweise mit fehlenden Daten oder schwer zu prüfenden Hintergründen einhergehen, sorgen für ein Ausreizen der maximalen Kapazitäten. Besonders Obdachlosen, denen in der aktuellen Lage von der deutschen Gesetzgebung ein Mindestmaß an Existenzminimum bereitgestellt werden muss, fehlen oftmals die Mindestanforderungen an Papieren oder Ausweisen. Dennoch müssen die Bemühungen und Möglichkeiten, die Deutschland anderen EU-Bürgern in dieser Situation entgegenbringt, gelobt werden. Zusammenhalt und Unterstützung sind der Motor, um die Krise gemeinschaftlich zu überstehen. Inmitten dieser Zeit wirkt das Vorgehen von Großbritannien befremdlich, die sich gegen die freizügige Zuwanderung von EU-Arbeitskräften im Rahmen des Brexits ausgesprochen haben. Das Gesetz wurde Mitte Mai vom Unterhaus beschlossen und soll ab Januar 2021 in Kraft treten. Der Zugang zum britischen Arbeitsmarkt ist somit verhindert und wird nur durch ein noch festzulegendes Punktesystem erschwert. Ein Zeichen, das in Europa für Kopfschütteln sorgt.

Zeit der Hoffnung

Das Verhalten von Premierminister Boris Johnson wirft einen dunklen Schatten voraus, der auch nach der Corona-Krise wirkt. Als Europäische Gemeinschaft für seine Bürger einzustehen und Regularien zu lockern, zeugt davon, dass ein Miteinander über die Grenzen hinaus möglich und machbar ist. Das Verschließen und Einigeln zu einer Zeit, die als größte soziale Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg betrachtet werden kann, hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Auf den Seiten der Jobcenter finden EU-Bürger Informationen zur Beantragung von Sozialleistungen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass jeder Antrag im Einzelfall geprüft wird. Eine allgemeingültige Zusage der Leistungen ist nicht vorgesehen. Zudem unterschieden sich die Bedingungen je nach Bundesland.

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