Eine Erbschaft darf als Einkommen auf bedarfmindernd auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden. Das entschied das Bundessozialgericht (Az.: B 14 AS 101/11 R) in Kassel mit Urteil vom 25.01.2012.
Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil (Az.: B 14 AS 65/11 R) den Sozialdatenschutz beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II gestärkt.
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 12.12.2011 (Az.: S 10 AS 4474/10) sind Kosten für einen Postnachsendeauftrag, der im Zusammenhang mit einem vom Jobcenter geforderten Umzug erteilt wird, vom Leistungsträger zu erstatten.
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