Aus einem am 27.10.2016 ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) geht hervor, dass Schadensersatz in Form der Differenz zwischen dem tatsächlich zustehenden BAföG-Förderungsbetrag und der auf Grundlage falscher Angaben erbrachten Leistung zu leisten ist, insofern der Vater eines BAföG-Empfängers mit Vorsatz nur unvollständige Informationen zu seinen Einkommensverhältnissen gegeben hat (Az.: 5 C 55.15).
Nach übereinstimmenden Medienberichten hat sich das Jobcenter Stade mit einem sogenannten "Zusatzfragebogen ungeborene Kinder" nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 12.10.2016 entschieden, dass das Hausgrundstück mit Einfamilienhaus einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft vom zuständigen Leistungsträger durchaus als verwertbares Vermögen bewertet werden kann.
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