Nachrichten aus Januar 2020

Von einer Ärztevermittlung profitieren

Viele Krankenhäuser arbeiten unter schwierigsten Bedingungen, was die Personalplanung angeht. Oftmals sind die Gelder limitiert, obwohl ein großer Personalbedarf vorliegt. Bei kurzfristigen Änderungen oder Ausfällen muss schnell, aber vor allem auch effektiv, reagiert werden. Aufgrund der Tatsache, dass man gerade im Ärzte-Segment auf optimale Stellenbesetzungen angewiesen ist, lohnt sich eine Ärztevermittlung. Gerade bei Fachrichtungen im Bereich der Medizin ist eine effektive Stellenbesetzung elementar.

Die richtige Strategie bei der Personalrekrutierung von Ärzten

Um langfristig gute medizinische Arbeit leisten zu können, wird vermehrt darauf geachtet, dass beim Grundstein, der Personalrekrutierung, keine Fehler gemacht werden und demnach optimal geplant wird. Eine optimale Planung beim Personal ist nicht nur aus finanzieller Sicht für die Institute von großer Bedeutung. Es geht ebenso darum, dass Posten adäquat besetzt werden müssen, um einen langfristigen medizinischen Erfolg, auch im fachspezifischen Bereich, zu gewährleisten. Mit einer Ärztevermittlung wird letztlich das Personal gefunden, welches auch für die Einrichtung am erfolgversprechendsten ist. Dabei fungiert die Ärztevermittlung als traditionelles Head-Hunting, jedoch mit innovativen Ansätzen und größter Transparenz. Man nutzt bei der individuellen Suche meist einen passenden Pool an ausgebildeten und hochqualifizierten Bewerbern. Hier profitieren auch die Bewerber, die oft interessante Angebote dadurch erhalten, obwohl sie noch keine offenen Stellen finden konnten, welche für sie letztlich geeignet sind. Die Ärztevermittlung ist somit als eine Win-Win-Situation für beide Seiten zu beschreiben. Vor allem für Bewerber ist dies eine effektive Lösung, um nicht lange Hartz-IV nach dem Studium während der Jobsuche in Anspruch nehmen zu müssen.

Ärztevermittlung ganz unkompliziert

Ob als Bewerber oder als medizinische Einrichtung. Eine optimale und effektive Ärztevermittlung macht in beiderlei Hinsicht Sinn. Das Procedere der Ärztevermittlung liest sich simpel und ähnelt herkömmlichen Suchanfragen. Bewerber und Praxen können sogar nach Wunsch bestimmte Filter, wie zum Beispiel Region, Spezialisierungen, Versorgungsstufe, Weiterbildungsmöglichkeiten, suchen, um ihr Wunschergebnis zu erzielen. Die Ärztevermittlungen verfügen über großes Netzwerk an Krankenhäusern, Praxen, Reha-Institutionen und Kliniken, so dass eine regionale Eingrenzung für Bewerber von Vorteil sein kann. Viele angehende Ärzte haben nämlich zumeist das Problem, dass sie aufgrund der Anstellung weite Arbeitswege haben oder gar umziehen müssen. Ebenso können auch die Institute auf das große Portfolio an Bewerbern zugreifen und sich, um einen bestimmten Typ spezialisieren. Das Bewerben bei Ärztevermittlungen erfolgt mit aufwendigen und innovativen Filtermethoden, so dass es auch Sinn macht gewisse Schwerpunkte bei der Suche zu setzen, um letztlich digital vernetzt zu werden.

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Gelder von Job-Center Mitarbeiter veruntreut

Ein waschechter Skandal kam in diesem Jahr aus Dinslaken ans Tageslicht. Ein Mitarbeiter eines Job-Centers soll wohl nach ersten Annahmen über Jahre Gelder in sechsstelliger Höhe insgesamt veruntreut haben. Ein Skandal sondergleichen, wenn man bedenkt, dass gerade dieser Mitarbeiter hilfsbedürftigen Menschen, die unter anderem Arbeitslosengeld oder Hartz-IV beziehen, helfen sollte. Oftmals kommen Fälle ans Licht, wo es Leistungsbezieher sind, die sich vor Gericht verantworten müssen. Dabei handelt es sich jedoch meist um kleinere Beträge, welche zu Unrecht bezogen werden. Fälle über Mitarbeiter des Job-Centers werden meist nicht so publik. Anders jedoch der Fall in Dinslaken, bei dem es wohl um eine Summe von mehr als 100.000 Euro gehen soll und drakonische Strafen mit sich führen wird.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 34-Jährigen Mann

Der Mitarbeiter, welche die Gelder veruntreut haben soll, ist bereits aus dem Dienst entlassen, so bestätigte es das Job-Center in Dinslaken. Bei dem Mann soll es sich nach ersten Angaben um einen 34-Jährigen Mann handelt, der für das Job-Center arbeitet. Er soll dabei Überweisungen einfach an sich weitergeleitet haben und das über mehrere Jahre hinweg. Allerdings ist noch nicht im Detail klar, um welche Gelder es sich dabei handelt. Jedoch sollen Leistungsbezieher von dem Betrugsfall nicht zu Schaden gekommen sein.  

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Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren

Eine Initiative der Bundesagentur für Arbeit eröffnet es Unternehmen sich ein wenig mehr mit der anstehenden Veränderung auf dem Arbeitsmarkt zu befassen beziehungsweise sich für die sogenannte Arbeitswelt 4.0 zu wappnen. Veränderungen sind primär für viele mit Ängsten und Sorgen verbunden, bergen aber zumeist auch Chancen und Potential für etwas Neues.

Fit für die Arbeitswelt 4.0 mit dem Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz trat bereits am 1. Januar 2019 in Kraft und soll Arbeitsnehmern es ermöglichen sich selbst für die anstehende Veränderung des Arbeitsmarktes zu wappnen und dem Wandel zu trotzen. Mit der entsprechenden Qualifizierungsoffensive können sich vor allem Unternehmen, die explizit vom Wandel betroffen sind, rüsten. Dabei erhalten die Angestellten Möglichkeiten an einer passenden und individuell angepassten Umschulung oder Weiterbildung teilzunehmen.

Profitieren Unternehmen vom Qualifizierungschancengesetz?

Die Frage, ob Unternehmen vom Qualifizierungschancengesetz profitieren, ist ganz klar mit „Ja“ zu beantworten, da diese in der heutigen Zeit massiv auf qualifizierte Arbeitnehmer angewiesen sind. Immerhin müssen Unternehmen auch an die Zukunft und an der damit verknüpften Konkurrenzfähigkeit denken. Mit der neu einberufenen Qualifikationsoffensive will man Unternehmen finanziell dabei unterstützen für qualifizierte Weiterbildungen der Mitarbeiter zu sorgen. Zudem stärkt eine Mitarbeiterzufriedenheit die Bindung innerhalb des Unternehmens. Bei der Qualifikationsoffensive gibt es zwei potentielle Wege, die man einschlagen kann. Zum einen ist es die abschlussorientierte Qualifizierung. Diese umfassten Umschulungen sowie Teilqualifizierungen. Abschlussorientierte Qualifizierung dient demnach einem nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses. Die Kosten für die komplette Förderung mit samt den Lehrgangskosten können hierbei übernommen werden. Die andere Alternative ist die Anpassungsqualifizierung. Hierbei werden Weiterbildungen gefördert. Unternehmen erhalten hierbei Zuschüsse zu Anpassungsqualifizierungen. Hier ist oftmals die Größe des Unternehmens von großer Bedeutung. Denn je nach Betriebsgröße werden Unternehmen durch die Zuschüsse unterstützt.

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