Das Landessozialgericht Bayern sieht in der Angabe "Bundesagentur für Arbeit" in Verbindung mit dem Kürzel "BG" im Verwendungszweck einer Überweisung keinen Verstoß gegen den Sozialdatenschutz (Az.: L 7 AS 48/13).
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle an der Saale hat einem Kläger, der sich gegen die seiner Auffassung nach zu geringe Höhe der Hartz IV Regelbedarfe gerichtlich zur Wehr setzen wollte, die Gewährung von Prozesskostenhilfe für diese Klage verweigert (Az.: L 5 AS 606/12 B).
Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) wird derzeit bundesweit jeder fünfte Antrag auf das Betreuungsgeld nicht bewilligt.
Weitere News aus September 2013
Dienstag, 24. September 2013 Verwendungszweck bei Hartz IV Überweisungen verstößt nicht gegen des Sozialdatenschutz
Dienstag, 24. September 2013 LSG Sachsen-Anhalt: Regelsatzermittlung wohl verfassungsgemäß
Dienstag, 10. September 2013 Betreuungsgeld: Stichtagsregelung führt zu vielen Ablehnungen
Dienstag, 10. September 2013 Hartz IV: Reisekosten für den Besuch im Ausland lebender Kinder müssen minimiert werden
Montag, 9. September 2013 Urteil: Kein Elterngeld während der Haft
Dienstag, 3. September 2013 Hartz IV Regelsatz 2014: vermutlich plus 9 Euro auf 391 Euro
Montag, 2. September 2013 Ratgeber: Sozialleistungen richtig in der Steuererklärung angeben